Snapchat perverse Fragen?

4 Antworten

Du weisst nicht wer es war und Du weisst auch nicht, ob er wirklich 14 war.
In dem Stadium führt das zu nichts. Du hast ihn geblockt und damit sollte es gut sein.

Sexting mit Jugendlichen (14 bis 18 Jahren) ist nicht strafbar. Jugendpornografie (also auch pornografische Nacktbilder) die ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt und verbreitet wurde, ist legal. (§ 184c Absatz 4 StGB) Diese Bilder dürfen nicht ohne Einwilligung an weitere Personen versendet werden. Das würde das Recht am eigenen Bild verletzen. (§ 22 KunstUrhG u. § 184c StGB)

Damit muss man die Polizei nicht nerven. Blockieren. Und gut ist.

Nein eher nicht er hatte eich Gefragt und er hatte ja nicht sein ding dir geschickt also fällt es nicht unter se*uelle*el*stig*ng und nicht unter stalking es sei denn er fragt dich 1000 mal..

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung