Smartphonekauf aus Vertragsverlängerung?

1 Antwort

Es gibt einen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung bei allen Anbietern in den Verträgen

Ob man sein Smartphone während der Vertragslaufzeit verkaufen darf ist normalerweise vertraglich festgehalten. Im Vertrag findet man oftmals die Klausel, dass man zwar während des laufenden Vertrags „Besitzer“ des Geräts ist, aber nicht der rechtmäßige „Eigentümer“. Ein Weiterverkauf im laufenden Vertrag ist somit nicht gestattet. Erst wenn das Handy komplett abbezahlt ist, was häufig am Vertragsende der Fall ist, gehen die Eigentumsrechte über. Das bedeutet im Klartext, dass Sie Ihr Gerät nach Ende der Vertragslaufzeit verkaufen dürfen, wenn sich solch eine Klausel in Ihrem Vertrag befindet.

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