Smartphonekauf aus Vertragsverlängerung?
Hallo Zusammen,
folgende Situation:
Ein Verkäufer bietet sein Smartphone aus einer Vertragsverlängerung an und verkauft es weiter. Das Handy gab es als kostenlose Beigabe zum Vertrag.
Nun kommt der Verkäufer seinen monatlichen Vertragsgebühren nicht mehr nach.
Frage:
gibt es so etwas wie einen verlängerten Eigentumsvorbehalt des Vertragsanbieters und darf das Handy rein rechtlich gesehen dann überhaupt weiterverkauft werden?
1 Antwort
Es gibt einen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung bei allen Anbietern in den Verträgen
Ob man sein Smartphone während der Vertragslaufzeit verkaufen darf ist normalerweise vertraglich festgehalten. Im Vertrag findet man oftmals die Klausel, dass man zwar während des laufenden Vertrags „Besitzer“ des Geräts ist, aber nicht der rechtmäßige „Eigentümer“. Ein Weiterverkauf im laufenden Vertrag ist somit nicht gestattet. Erst wenn das Handy komplett abbezahlt ist, was häufig am Vertragsende der Fall ist, gehen die Eigentumsrechte über. Das bedeutet im Klartext, dass Sie Ihr Gerät nach Ende der Vertragslaufzeit verkaufen dürfen, wenn sich solch eine Klausel in Ihrem Vertrag befindet.
https://tech-aktuell.de/handy-trotz-vertrag-verkaufen-darf-man-das