Sind Spaßparteien laut Definition Parteien?

2 Antworten

Die Parteien müssen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insb. nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit der Zielsetzung aus § 2 Abs. 1 Satz 1 1. Hs bieten. Ernsthaftigkeit ist nicht inhaltlich zu überprüfen, sondern bezieht sich nur auf das Bestreben, ernstlich mitzuwirken
-Nomos-BR/Morlok ParteiG/Martin Morlok ParteiG § 2 Rn. 10

Die Anarchistische Pogo-Partei (APPD) und Die PARTEI wurden 2009 aus diesen Gründen (Mängel in der Organisation und der Formalien) nicht zur Bundestagswahl zugelassen (Begründungen hier, S. 19 ff.). Ich habe keine inhaltliche Rechtsstrechung des BVerfG dazu gefunden, deswegen sind genauere Kriterien wohl nicht schlussendlich festgelegt.

Die APPD hast es glaube ich nach 2005 nie geschafft, zur Bundestagswahl zugelassen zu werden, wohingegen Die PARTEI ab 2013 jedes mal antrat.

Ein satirisches Konzept ist also der Partei-Eigenschaft nicht abträglich, viel mehr organisatorisches Chaos wie bei der APPD (bei der man tatsächlich bezweifel kann, dass die irgeneine Art von politischer Arbeit auf die Beine stellen können).

Das entscheidet Anscheinend der Wahlausschuss jedes mal neu.

Auch als offensichtliche Spaßpartei kann man eine Seriöse Partei sein das schaffen sowohl Die Partei und die Bierpartei in Österreich als auch die Movento 5 Stelle in Italien die sich von einer Politikkritischen Satireoartei zu einer Partei in Regierungsverantwortung entwickelt hat.

Und die Partei hat auch ernsthafte Themen in ihrem Programm wie Seenotrettung und so.

https://taz.de/Zulassungen-zur-Bundestagswahl-2021/!5784629/