Sind s pedellecs mit 32 km/h führerscheinpflichtig oder muss man nur ein versicherungskennzeichen kaufen?
2 Antworten
Alles was über 25 km/h und bis zu 45 km/h tretend unterstützt gilt als S-Pedelec und damit auch ein Pedelec was bis zu 32 km/h unterstützt.
Zu beachten sind noch andere Feinheiten wie die erlaubte Leistung und wichtiges Zubehör.
Das benötigt ein Versicherungs- Kennzeichen (dafür braucht es eine Zulassung in der EU!) was mit jährlichen Gebühren behaftet ist, es besteht Helm- und Führerscheinpflicht.
Zitat v. der Webseite der "württembergische" (Versicherung)
Hier steht das S für Speed: Ein S-Pedelec unterstützt Sie ebenfalls beim Treten Ihres Fahrrads. Das S-Pedelec hört jedoch erst ab einer Geschwindigkeit von 45 km/h auf, den Fahrer zu unterstützen. Dadurch zählt ein S-Pedelec nicht mehr zu den Fahrrädern, der Gesetzgeber betrachtet es als Kleinkraftrad. Das hat weitreichende Konsequenzen: Sie dürfen ein S-Pedelec nur mit Führerschein AM (früher M) oder B fahren. Für den Betrieb ist außerdem eine Kfz-Haftpflichtversicherung und ein Versicherungskennzeichen notwendig. Mit einem S-Pedelec dürfen Sie ausschließlich auf Straßen fahren, Fahrradwege dürfen nicht benutzt werden. Ganz wichtig: Im Vergleich zum „normalen“ Pedelec, gibt es hier eine Helmpflicht.