"Sie sind ganz schön unverschämt!": Beleidigung im juristischen Sinn?
Handelt es sich um eine Beleidigung im juristischen Sinn, wenn man Folgendes z. B. zu einem Polizeibeamten sagt ?: "Sie sind ganz schön unverschämt" / "Sie sind ganz schön frech" / "So jemand wie Sie hat in diesem Beruf nichts verloren"
6 Antworten
Ich als Jurist halte alle Äußerungen für zulässige Meinungsäußerungen (die letzte ist aber hart an der Grenze), fürchte aber, dass es so manchen Polizisten gibt, der das anders sieht und Strafantrag stellen würde. Ein einigermaßen gescheiter Staatsanwalt stellt das Verfahren dann aber sofort ein.
Sie sind ganz schön unverschämt oder frech ist beides nur eine Feststellung. Wenn man das sagt, weil eine bestimmte Handlung voraus ging, ist das keine Beleidigung. Die Vermutung, derjenige hätte in diesem Beruf nichts verloren allerdings geht zu weit, weil man das nicht so ohne Weiteres behaupten darf. Immerhin kann niemand einen anderen Menschen treffend beurteilen, der gar nicht bekannt ist. Aber vor Gericht kommt das vermutlich nicht.
Das ist keine Beleidigung. Bringt aber im Allgemeinen nichts gutes. Auch wenn es manchmal schwierig ist, ruhig zu bleiben, ist Freundlichkeit noch immer das beste.
In einem konkreten Einzelfall müsste das evtl. ein Richter entscheiden. Ich glaube aber, es ist nicht besonders empfehlenswert, so etwas zu einem Polizeibeamten im Dienst zu sagen. Vor allem die letzte Aussage ist schon sehr ehrenrührig. So was kommt im allgemeinen nicht so gut an.
Nein. Jein. Ja.