Sich selbst, Umbenennen lassen!

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eine namensänderung musst du bei deinem örtlichen standesamt beantragen, dauert allerdings einige wochen und billig ist das auch nicht, habe glaube mal was von um die 300 euro gehört (zuzüglich der kosten um es überall ändern zu lassen -perso, krankenkasse, versicherungen usw usw usw)

Tristanian  02.12.2010, 11:27

Man muss einen (guten) Grund für die Änderung haben, d.h. wenn der Name aus einer anderen Sprache kommt und für Deutsche nicht oder nur schwer auszusprechen ist, wenn er anstössig oder lächerlich ist. Wenn dies nicht vorliegt dürfte es äusserst schwierig oder unmöglich sein.

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Anträge zur Durchführung von öffentlich-rechtlichen Namensänderungsverfahren können Sie nur bei der Gemeinde stellen, in der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind.

Das deutsche Namensrecht ist durch die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts umfassend und grundsätzlich abschließend geregelt. Das heißt bei familienrechtlichen Vorgängen wie Geburt, Eheschließung, Eheauflösung, aber auch Namenserteilung nach neuer Sorgerechtsbegründung, nachträglicher Bestimmung eines Ehe- oder Doppelnamens usw. bietet das Bürgerliche Gesetzbuch vielfältige namensrechtliche Möglichkeiten. Für die Bearbeitung dieser Erklärungen oder Anträge ist das Standesamt zuständig.

Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist im Ausnahmefall bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Sie dient dazu im Einzelfall erhebliche Unzuträglichkeiten bei der Führung des vorhandenen Namens zu beseitigen. So zum Beispiel bei anstößigen, lächerlichen Namen, nach Einbürgerung bei ausländischen Namen und deren Besonderheiten, bei Familiennamen von Pflegekindern usw.

Der bloße Wunsch, einen anderen Namen führen zu wollen, etwa weil er nicht gefällt oder ein anderer Name besser klingt, ist kein wichtiger Grund. Seinen Namen buchstabieren zu müssen, ist dem Bereich Unannehmlichkeit zuzuordnen und ebenfalls als wichtiger Grund für eine Namensänderung nicht anzusehen. Auch dürfen durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung die durch das Bürgerliche Gesetzbuch gezogenen Grenzen des Namensrechts nicht umgangen werden. Vor Antragstellung sollte daher immer ein Beratungsgespräch geführt werden.

Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist gebührenpflichtig. Der Gebührenrahmen bewegt sich bei Vornamen zwischen 2,50 Euro bis 255,00 Euro, bei Familiennamen zwischen 2,50 Euro bis 1022,00 Euro. Die Gebühren werden nach dem Verwaltungsaufwand berechnet.

Homepage der Stadt Essen

Deinen Familiennamen kannst Du nur in gnaz besonderen Fällen - außer durch Heirat - ändern lassen! Dazu müsste er diffarmierend, beleidigend o.ä. sein.

Bei Vornamen sieht man das schon etwas "lockerer".

Zuständig dafür ist generell das Standesamt.

LostCold 
Fragesteller
 02.12.2010, 10:45

Mein Nachname kommt von meinem Vater. Meine Eltern haben eine Musterehe geführt. über 32 Jahre... so und plötzlich peng! er betrügt sie, er verlässt sie, kommt nach monaten zurück, 1 woche später geht er wieder, 2 monate später kommt er wieder 2 wochen später geht er wieder... so das wars dann hat sie die scheidung eingereicht, und meiner mutter so seelisch wehgetan das ich einen blanken hass auf ihn habe den ich auch schon früher hatte da er mich mein lebenlang als versager betitelt hat und ich nicht gewillt bin seinen namen weiterhin zu tragen & da ich absolut entäuscht darüber bin wie er mein Bild einer Ehe so mit Füßen zerstören konnte. also wenn das kein grund hierfür ist...

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Tristanian  02.12.2010, 11:25
@LostCold

Die ganze Geschichte tut mir leid für Dich, aber das ist kein Grund für einem Namensänderung.

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Ist nur mit triftigen Gründen überhaupt möglich!

Es sei den, Sie möchten nur Ihren Zweitnamen zum Hauptnamen machen, das ist ohne größeren Aufwand machbar. Geht es um den Nachnamen, dann wird es schwer