Schimmel in der Wohnung nur über malt

5 Antworten

wenn der Schimmel abgetötet und überstrichen ist, geht erst mal keine Gefahr mehr davon aus und der Schönheitsfleck ist auch weg. Falls der Schimmel wiederkommt und ein Baumangel ist die Ursache - meistens ist das nicht die Ursache - dann kannst du bis zur Behebung des Mangels die Miete kürzen.

Wenn der Schimmel erstmal weg ist, kannst du auch die Miete nicht mehr mindern! Wenn er wieder kommt, dann kannst du wieder! Such dir eine neue Wohnung!

Schimmel an der Decke ist i.d.R. nicht auf einen Baumangel zurückzuführen. An Decken gibt es keine Wärmebrücken, bzw. nur geometrische Wärmebrücken, was aber von der Bauweise nicht anders geht und der Eigentümer nicht ändern kann. Der Vermieter muss also hier nicht irgendetwas dämmen, diese Pflicht gibt es ohnehin nicht. Wohl aber muss der Bewohner sich der Wohnung anpassen und ordnungsgemäß lüften und heizen. Schimmel an der Decke ist i.d.R. ein deutliches Zeichen für unsachgemäßge Lüftung, das kann auch die Kipplüftung sein. Ausnahme wenn über der Wohnung ein Wasserschaden aufgetreten wäre. Das aber ließe sich leicht feststellen.

Neue Wohnung suchen, eine Mietminderung schriftlich ankündigen mit einer Frist bis wann der Schaden behoben werden soll. Nur weil Farbe drüber gemacht wurde sind die Schimmelsporen ja nicht weg! Eher verteilt über die ganze Wand. Da so ein baulicher Mangel aber nie leicht zu beheben ist würde ich eine neue Wohnung suchen. Schimmelsporen können Asthma und Allergien auslösen - sei froh daß Du nur zur Miete drin bist

Richtig ist, das Überstreichen keine Lösung ist, aber es ist etwas unternommen worden, weshalb erst einmal das Recht auf Mietminderung unterbunden ist.

Wenn du richtig heizt und lüftest, die Luftfeuchtigkeit kontrollierst und diese bei 20°C Raumtemperatur 55% nicht übersteigt, kannst du bei erneutem Auftreten von Schimmel Mietminderung androhen. Man sollte aber sicher sein, keine Mitschuld zu tragen. Denn wenn dies festgestellt wird, muss die einbehaltene Miete zurückgezahlt werden.

Hier ein Link zum Verhalten bei Schimmel in der Wohnung: http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/s/1schimmel.html