Scheidung wenn ein Ehepartner nicht auffindbar ist - Wer hat Erfahrung?

4 Antworten

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Wenn die Ehefrau Deines Verlobten nicht mehr - auch seitens der Behörden - auffindbar ist, dann wird der Scheidungsantrag, die Ladung zum Scheidungstermin und das Urteil öffentlich zugestellt, d. h. die entsprechenden Aushänge werden 1 Monat an die Gerichtstafel ausgehängt, danach beginnen die entsprechenden Fristen (z. B. Rechtsmittelfrist 1 Monat beim Urteil) zu laufen. Nach Ablauf der Fristen gelten der Scheidungsantrag als zugestellt, die Ldungsfrist eingehalten, wird das Urteil rechtskräftig und Dein Verlobter kann dann Dich heiraten.

Wenn seine Anwältin nicht weiss wie das weitergeht würde ich mir einen anderen suchen


Shiva19831 
Beitragsersteller
 26.05.2010, 18:25

die weiß bestimmt wie es weiter gehts aber ich renne da jetzt bestimmt nicht hin

dein verlobter hat doch bestimmt einen anwalt.der müßte das doch wissen.


Shiva19831 
Beitragsersteller
 26.05.2010, 17:22

Ja natürlich hat der einen Anwalt. Mir ist aber diese Frage gerade eingefallen und weil einem ja hier angeblich Fragen von sogenannten Experten beantwortet werden dachte ich ich könnte hier fragen ohne genau die Antwort zu bekommen die ich jetzt schon 2 mal bekommen hab.

Ich würde da mal einen Anwalt fragen.


Shiva19831 
Beitragsersteller
 26.05.2010, 17:04

genauch solche Antworten wollte ich NICHT lesen