Schaufensterpuppe im Garten erlaubt?

3 Antworten

Das ist doch voll Kasperkram. Sieh in der Satzung nach, ob sowas verboten ist. Der Vorstand soll dir den Paragraphen nennen, auf den das Verbot beruht.

Du solltest nachschauen, ob da was in den Nutzungsbedingungen des Kleingartens steht.

Ansonsten ist das wohl eher Ansichtssache / Geschmacksache. Und über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten. Nur weil der Vorstand einen anderen Geschmack hat, würde die die Puppe nicht entfernen.

Wenn es nicht einsehbar ist, woher weiß der das dann?

Schau mal in die Satzung des Vereins, da müsste ja drin stehen was erlaubt und was verboten ist. Ansonsten sehe ich hier kein Problem...