Restbestand auf Flohmärkte verkaufen?

2 Antworten

Sollte eine Gewinnabsicht bestehen dann ist ein Gewerbe nötig + wahrscheinlich ein Reisegewerbeschein. Könnte auch sein das es eventuell als Neuware angesehen wird und das lassen ja auch nicht alle Flohmärkte zu.

Das ist ganz sicher ein Gewerbe, für das du eine Reisegewerbekarte gem. 55 GewO brauchst.