Rentenversicherung – Zeiten aus dem Ausland?
Mein Vater arbeitet seit er 17 ist als Industriemechaniker. Nun hat er seine Ausbildung in Rumänien gemacht und dort auch ein paar Jahre gearbeitet. Inzwischen ist er 64 Jahre alt, hat sein Leben lang Vollzeit gearbeitet, Überstunden gemacht und am Wochenende gearbeitet. Letztes Jahr wurde im gekündigt, weil der Betrieb, an dem er angestellt war, zugemacht hat. Er ist davon ausgegangen, dass er in Rente gehen kann, aber die Jahre in Rumänien werden ihm anscheinend nicht angerechnet. Ich verstehe nicht, wie das sein kann, da ich im Internet gelesen hatte, dass die Jahre, die man im Ausland gearbeitet hat auch berücksichtigt werden, sofern es sich um einen EU-Mitgliedsstaat handelt. Jetzt soll er noch weit über das Renteneintrittsalter hinaus arbeiten gehen, obwohl er jahrelang hart gearbeitet und sich die Rente mehr als verdient hat!
Hat jemand einen guten Rat bzw. eine Erklärung dafür?
1 Antwort
„...weit über das Renteneintrittsalter hinaus ..."
Das stimmt so nicht. Wenn er min. 5 Jahre in Deutschland gearbeitet hat und das Regelrentenalter erreicht (in seinem Fall müssen das 66 Jahre und 4 Monate sein), bekommt er auf jeden Fall die Regelaltersrente.
Die Zeiten in Rumänien zählen, aber er muss sie nachweisen. Sicher sind sie bei der Rentenversicherung noch nicht gespeichert. Ob das so ist, sieht er, wenn er in seine Rentenauskunft schaut.
Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte könnte er mit 64 Jahren und 4 Monaten bekommen, wenn er die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt. Dazu zählen auch Zeiten im europäischen Ausland. Aber dazu müssen die Zeiten erst einmal geklärt werden.
Um die Antragsfrist (3 Monate nach Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen) nicht zu verpassen, sollte dein Vater sofort die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen und darauf verweisen, dass er Beitragszeiten in Rumänien erworben hat. Dann klärt die Rentenversicherung das über ihre Auslandsabteilung.
Besser wäre natürlich, wenn er selbst den Ausbildungsnachweis und die Beitragsnachweise erbringen kann und dem Rentenantrag beifügt.