Rechtliche Konsequenzen?
Jemand hat nun auf eine der Lieddatenbanken einen meiner Song hochgeladen und als seinen ausgegeben. Aufgeflogen ist es, weil er das selbe bei Spotify versuchte, wo mein Song bereits von DistroKid selbst hochgeladen worden war.
Was mich nun interessieren würde:
Eigentlich müsste es mir jetzt möglich sein, Rechtsmittel zu ergreifen.
Welche Wege stehen mir da offen?
2 Antworten
zu einem Fach-Anwalt gehen und den damit beauftragen.
Der kennt sich damit am besten aus, kann das meiste für dich rausholen und bei Erfolg (Bezahlung der Abmahnungen, vor Gericht ...) darf dann der "Auflader" auch noch dessen Kosten übernehmen.
Kannst den eigentlich anzeigen.
Strafrechtlich wäre aber eine Anzeige nach §106 UrhG möglich. Wohlgemerkt deutsches Recht - der FS ist aber Österreicher. Dort gilt analog §91 UrhG.
Wenn etwas strafbar ist, ist Spotify nicht der Adressat.
Bei den Plattformen kann man aber bewirken, dass die Musik rausgenommen wird.
Gut möglich, dass du recht hast.
Auf ne Art trotzdem irrelevant, weil dem FS vermutlich relativ egal ist ob der Typ bestraft wird. Im Gegensatz dazu, ob er Kohle für seinen Content kriegt.
Der Name SunoLingens lässt vermuten, dass die Musik mit der KI Suno generiert wurde.
Damit lässt sich bei Spotify nicht wirklich Geld verdienen.
Selbst mit handgemachter Musik verdient man auf Spotify nicht mehr viel, nachdem Spotify die neue Regel eingeführt hat, nur noch Songs zu vergüten, die mindestens 1000 Streams haben.
Ein echter Peitl, tippt ein paar Wǒrter in eine AI, hält sich dann für einen echten Musiker und hält sofort wieder die Hand auf.
Falls er noch lesen kann:
Relating to Suno:
- If you make music with the Basic (free) plan, Suno is the owner of the songs. You are allowed to use the songs for non-commerical purposes.
- If you make songs while subscribed to the Pro or Premier plan, you own the songs. Further, you are granted a commercial use license to monetize those songs.
In both cases, however, the material may not be eligible for copyright protection.
Nein, kann er nicht. Das ist Zivilrecht.