Recht an eignen Bild (snapchat)?

4 Antworten

Verschwindet eine Standard-Nachricht, die man an jemanden schickt nicht nach 10 Sekunden von selbst wieder?

Grundsätzlich: private Chatnachrichten an eine oder mehrere Personen gerichtet, dürfen von denen nicht weitergeleitet werden ohne die Zustimmung des Absenders. Egal ob das jetzt ein Bild enthält oder nicht.

eine einfache Erklärung folgt in dem Zeitungsartikel, die letzte Überschrift betrifft deine Frage.

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.whatsapp-nachrichten-weiterleiten-mhsd.d2b2f0a5-b406-481c-b93e-fbab49491919.html

Vielleicht, aber jeder wird eigentlich extra von Snapchat darauf hingewiesen, dass man selber Schuld ist, wenn man Bilder von sich an andere weiterleitet und man sieht ja auch, wenn die Bilder gescreenshotet werden, also bist du definitiv auch zu einen großen Teil selbst Schuld

Nein. Viele Apps verkaufen deine persönlichen Daten (auch Bilder, Standort usw) an Hunderte Werbefirmen.

Also rechtlich gesehen ist es auf jedenfalls verboten Screenshots ohne Einwilligung zu machen.