Rechnungsabgrenzung?

3 Antworten

Bei der Buchhaltung, insbesondere Jahresabschluss, werden periodenfremde Erträge und Aufwände aus dem Jahr abgegrenzt, in dem sie nicht verursacht wurden.

Du gibst in den Aufwands- (Eingangsrechnungen) und Ertragsbuchungen (Ausgangsrechnungen über Lieferungen und Leistungen) immer den Leistungszeitraum an, in dem eine Leistung erbracht wurde. Der dazu gehörige Ertrag bzw. Aufwand gehört in das jeweilige Jahr, wo er erbracht wurde.

Wenn du zum Beispiel Miete im Voraus bezahlst, also im Jahr 1, und der Leistungszeitraum erst im Folgejahr geschieht, dann gehört der Aufwand in das Folgejahr.

Wenn du eine Anzahlung im Jahr 1 erhältst und das auf eine Leistung, die erst im Jahr 2 erbracht wird, dann fällt der Ertrag in das Jahr 2. Andernfalls würdest du die GuV verfälschen, also den Gewinn in das falsche Jahr schieben.

Periodengerecht bedeutet also, dass Aufwand und Ertrag im gleichen Jahr stattfinden sollten, damit der Gewinn wahrheitsgemäß berechnet werden kann. Daher gibt es ja auch Anzahlungsrechnungen, etc. So dass man eben keine falschen Belege ausstellt.

Weil ein Aufwand oder ein Ertrag bei Bilanzierern immer in das Jahr gehört, zu dem das wirtschaftlich gehört. Die entsprechende ZAhlung kann zu früh oder zu spät erfolgen. Deshalb "parkt" man das auf den Abgrenzungskonten, damit das dann ins richtige Jahr rutscht.

Um einen Aufwand oder Ertrag, der erst später oder zu früh realisiert wird, gewinnwirksam in das richtige Jahr zu schieben in der Bilanz.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung