BfS - FAQ - Wie kann man bei der Benutzung eines Handys, Smartphones oder Tablets die persönliche Strahlenbelastung verringern?

Es gibt dafür sogar ein Bundesamt. Chicken Wings musste aber, denke ich, nicht erwarten. Hab ich mein Lebtag noch nicht gesehen.

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Für diese Art von Buchungen mal ein Vorschlag, wie du an so etwas herangehen kannst:

Die Bilanz kennst du sicherlich.

Links Aktiva = wo ist das Geld investiert (Bargeld, liegt auf der Bank oder befindet sich im Besitz des Unternehmens in Form von Handelsware oder Anlagegütern wie Büroausstattung, Gebäude,...)

Unter der Aktive machst Du gedanklich für jedes Bestandskonto ein T-Konto mit zwei Spalten - Soll und Haben.

Die Zugänge sind immer im Soll (links), Abgänge im Haben (rechts).

Das heißt, wenn im Bankkonto oder in der Kasse Geld eingezahlt wird, dann steigt die linke Seite, also das Soll.

Wird etwas ausgezahlt, kommt die Buchung ins Haben.

Bilanz - rechte Seite Passiva. Da ist vermerkt, wo das Geld herkommt. Eigenkapital, Fremdkapital. Uns interessiert das Eigenkapitalkonto, weil das durch die Gewinn- und Verlustrechnung gefüttert wird, also Aufwand und Ertrag.

Aufwand und Ertrag stellst du dir gedanklich also als T-Konto unter Passiva vor. Aufwand auf der Sollseite, also links. Ertrag auf der Habenseite. Zugänge (Erträge) sind immer im Haben auf der Passiva-Seite; Abgänge (Aufwand) im Soll.

Der Buchungssatz lautet immer Soll an Haben.

Kasse ist ein Bestandskonto auf der Aktiva-Seite der Bilanz.
Du zahlst etwas, also ist es ein Abgang aus dem Kassenkonto. Entsprechend sprichst du das Habenkonto an.

Also Soll an Kasse.

Die Miete ist ein Aufwand. Aufwände gehören auf die Passivseite der Bilanz. Aufwand bedeutet Abgang von Vermögen, wird also im Soll gebucht, weil Passivseite der Biland.

Also Miete an Kasse.

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Bei der Buchhaltung, insbesondere Jahresabschluss, werden periodenfremde Erträge und Aufwände aus dem Jahr abgegrenzt, in dem sie nicht verursacht wurden.

Du gibst in den Aufwands- (Eingangsrechnungen) und Ertragsbuchungen (Ausgangsrechnungen über Lieferungen und Leistungen) immer den Leistungszeitraum an, in dem eine Leistung erbracht wurde. Der dazu gehörige Ertrag bzw. Aufwand gehört in das jeweilige Jahr, wo er erbracht wurde.

Wenn du zum Beispiel Miete im Voraus bezahlst, also im Jahr 1, und der Leistungszeitraum erst im Folgejahr geschieht, dann gehört der Aufwand in das Folgejahr.

Wenn du eine Anzahlung im Jahr 1 erhältst und das auf eine Leistung, die erst im Jahr 2 erbracht wird, dann fällt der Ertrag in das Jahr 2. Andernfalls würdest du die GuV verfälschen, also den Gewinn in das falsche Jahr schieben.

Periodengerecht bedeutet also, dass Aufwand und Ertrag im gleichen Jahr stattfinden sollten, damit der Gewinn wahrheitsgemäß berechnet werden kann. Daher gibt es ja auch Anzahlungsrechnungen, etc. So dass man eben keine falschen Belege ausstellt.

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