Rechnungen an eigene GbR schreiben?
Folgender Fall: Ich gründe zusammen mit einem befreundeten Fotografen eine Agentur zur Vermittlung von Fotografen & Filmern.
Die von uns vermittelten Fotografen gehen direkt mit dem jeweiligen Kunden einen Vetrag ein und wir stellen bei erfolgreicher Vermittlung eine Rechnung an den Fotografen in Höhe der vorher ausgemachten Provision.
Soweit so gut.
Nun sind wir allerdings selbst auch als Fotografen unterwegs und wollen uns selbst aus Sicht der Agentur wie externe Fotografen behandeln. Der Grund: Die jeweiligen Honorare fallen unterschiedlich hoch aus und so würde mittels der einfachen 50/50 Lösung einer GbR keine passende Gewinn-Ausschüttung stattfinden (da auch die Summe der Aufträge je Gesellschafter variiert).
Daher die Frage ob es ohne weiteres möglich ist, von Seiten der GbR an einen Gesellschafter (Kleinunternehmer) eine Rechnung für die Provision zu stellen.
Die Umsätze der GbR wären dann rein die Vermittlungsprovisionen.
Viele Grüße und schon mal Danke für eure Mühen!
1 Antwort
Wenn du als Vertreter der GbR eine Rechnung an dich selst stellst, könnte es mit dem §181 BGB, Selbstkontraktionsverbot, kollidieren.
Warum macht ihr es nicht einfach so, Fremdfotografen über die GbR,
eigene Aufträge unter eigenem Namen?
Oder ihr müsstet euch von den Beschränkungen des 181 befreien.
Danke für den Hinweis, den Paragraphen kannte ich bis jetzt nicht. Wir möchten halt auch immer einen Teil unserer eigenen Gage als "Provision" in die GbR einbringen, aber das könnte man dann ja auch über eine entsprechende Einlage machen.