Private Parkraumkontrolle, Gelände verlassen?

4 Antworten

Ich glaube, das Parken ist nur zum Einkauszweck und das max 1,5 St. erlaubt.

Aber das müsste ja irgendwo in den AGB stehen.

Woher ich das weiß:Recherche

Hallo an deiner Stelle würde ich erstmal nichts weiter machen bis sie rechtliche

Schritte gegen dich einleiten. Auch finde ich die Beweisaufnahme rechtlich fragwürdig.

Dir muss aber klar sein , dass dir das Parkhaus jederzeit ein Hausverbot verhängen kann.

Viel Glück!

Haben sie dir den Paragraphen der AGB genannt gegen die du Verstoßen haben sollst?

1. Foto von den AGB machen wie sie jetzt dort aushängen.

2. Anwalt einschalten.

Falls dir 2. Nicht wert ist. Strafe zahlen und laden in Zukunft nicht mehr besuchen.

Bin ich sowieso grundsätzlich dafür Läden zu meiden die eine private Parkraumüberwachung haben.

Ggf. Die Läden das wissen lassen. Also das die Überwachung ihnen Kunden kostet.

Hast du einen Nachweis der AGB. Dann könntest du deren Fehler beweisen.