Praktische Abschlussprüfung nicht bestanden?

1 Antwort

Fehlende Vorbereitung durch den Betrieb? Negatives Prüfungsergebnis ungültig!

Prüfung nicht bestanden, weil Dinge gefragt wurden, die zwar im Ausbildungsplan stehen, aber nicht im Betrieb erklärt wurden? Gegen so ein Prüfungsergebnis kann man vorgehen - es gehört schließlich zu den Pflichten des Ausbildungsbetriebs, die zur Prüfung nötigen Ausbildungsinhalte zu vermitteln.

Wenn aus dem Berichtsheft hervorgeht, dass bestimmte Dinge während der Ausbildung nicht vermittelt wurden, so ist das negative Prüfungsergebnis ungültig. Die Prüfung kann nachgeholt werden und unter Umständen gibt es sogar Schadensersatz wegen Verdienstausfall. Auszubildende können die Differenz zwischen Ausbildungsvergütung und eigentlichem Verdienst verlangen – wenn die Prüfung regulär bestanden worden wäre. Zur Unterstützung bitte auf jeden Fall an das Jugendsekretariat vor Ort wenden!

Wiederholung der Prüfung? Ist möglich!

Die Abschlussprüfung kann insgesamt zwei Mal wiederholt werden (§37 Berufsbildungsgesetz). Auszubildende können dafür entweder im Betrieb bleiben oder die Prüfung selbstständig organisieren.

Wenn sie sich entscheiden, zur Prüfungswiederholung im Betrieb zu bleiben, verlängert sich ihr Ausbildungsvertrag. Dafür muss lediglich dem Ausbildungsbetrieb – und zur Sicherheit auch der zuständigen Kammer – schriftlich die Absicht mitgeteilt werden, die Ausbildung wegen nicht bestandener Prüfung verlängern zu wollen.

nachzulesen: https://www.ausbildung.info/news/durchgefallen-und-jetzt

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Inaki 
Fragesteller
 15.07.2020, 11:19

Vielen dank für die Info, es hat mich sehr geholfen

Ich wollte die Prüfung wiederholen aber freiwillig, also nicht mehr in meinem Betrieb bleiben weil ich habe keine Kraft mehr weiter zu machen

Wie kann ich das machen?

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JK821995  15.07.2020, 12:26

Wenn du es in deinem Betrieb überhaupt nicht mehr aushältst, kannst du dich ja erkundigen, ob du als externer Prüfling zur Abschlussprüfung zugelassen werden kannst (→ zuständige Kammer anfragen)

Der Nachteil, die Abschlussprüfung als externer Prüfling abzulegen ist übrigens, dass du die Prüfungsgebühren selbst tragen musst und dich selbstständig frühzeitig zur Abschlussprüfung anmelden musst.

Außerdem ist es natürlich nicht ideal als externer Prüfling in die Prüfung zu gehen, wenn du noch wichtige Dinge für das Bestehen der Abschlussprüfung lernen müsstest. Und: Wenn du kündigst giltst du unter Umständen als mitschuldig am Verlust deines Arbeitsplatzes und riskierst eine Sperre des Arbeitslosengeldes.

Grundsätzlich ist die Kammer übrigens auch dazu da, die Ausbildungsqualität in den Betrieben zu kontrollieren.

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