Praktikum im Kindergarten - Anmeldung als Beschäftigungsverhältnis?
Ich bin aktuell im Krankengeldbezug ( ohne Arbeitgeber ) und möchte eine zweite Ausbildung zum Erzieher machen . Eine der Zulassungsvoraussetzungen ist ein 4 -wöchiges Praktikum in einer z.B. Kita.So ein Praktika wird nicht bezahlt, meine Miete muss ich aber trotzdem zahlen. Jetzt frage ich mich : wenn ich einfach trotzdem das Praktikum mache , merkt die Krankenkasse das ? Wenn ich mir ein Bein breche in der Zeit wäre das natürlich schlecht. Aber sonst? Kann mir jemand sagen wie sein Praktikum angemeldet wird ? Versichert wäre ich über die Einrichtung , ich hege daher den Verdacht, dass die Kasse das gar nicht mit bekäme.
Ich möchte kein Diskussion über moralische Bedenken, wer sagt schon gern die Unwahrheit . Es ist aber eine echt Hürde was den Quereinstieg zum Erzieher anbelangt mit diesem Praktikum. Wenn man keine 16 mehr ist und bei den Eltern wohnt ohne Partner ist das finanziell nicht zu stemmen.
1 Antwort
Grundsätzlich kannst du in deiner Freizeit alles tun, dass nicht gegen die Genesung spricht. Also, wenn das Praktikum nicht gegen die Genesung spricht kannst du es antreten. Ein Praktikant wird nicht angemeldet, da ja keine Gelder fließen.