Politik frage zum Thema Tarifverhandlungen?

1 Antwort

Hallo S1998so!

Die Schlichtung in Tarifstreitigkeiten ist nicht durch Bundesgesetz geregelt.

"Jedoch gilt noch das von der Militärregierung erlassene "Gesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten" vom 20.8.1946, das lediglich im Landesteil Baden von Baden-Württemberg und in Berlin aufgehoben und durch abweichende Vorschriften ersetzt worden ist. Einige Länder haben Verfahrensregelungen zu diesem Gesetz in Form von Durchführungsverordnungen (Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein) oder Verwaltungsvorschriften (Hamburg und Rheinland-Pfalz) erlassen. Seit dem 3.10.1990 gilt das Gesetz auch in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin. Das Gesetz Nr. 35 gibt den Tarifvertragsparteien die Möglichkeit, die Vermittlung und Schlichtung in kollektiven Streitigkeiten selbst zu regeln. Es stellt ferner ein Vermittlungsverfahren zur Verfügung, um durch Beratung und Aufklärung einen Ausgleich herbeizuführen." (Hervorhebung von mir)

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/schieds-und-schlichtungsverfahren-arbeitsrecht_idesk_PI42323_HI727289.html

Die IG Metall schreibt zur Schlichtung ( https://www.igmetall.de/tarif/tariflexikon?buchstabe=S&begriff=Schlichtung ):

"Nach dem Scheitern der Verhandlungen kann die Schlichtung von jeder Tarifpartei angerufen werden. Die sechsköpfige Schlichtungskommission wird gemeinsam eingesetzt, wenn sich beide Tarifvertragsparteien auf die Schlichtung einlassen und auf einen Schlichter einigen können. Der/die Schlichter/in bleibt zwei Jahre im Amt. "

Für den Öffentlichen Dienst gilt:

"..tritt eine Kommission aus jeweils neun Vertretern beider Seiten und zwei unparteiischen Vorsitzenden zusammen..."

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/tarifstreit-im-oeffentlichen-dienst-wie-funktioniert-die-schlichtung-1514680.html

LG

gufrastella