P-Schein - Sehschärfe (FeV Anlage 6)
Moin,
um einen Nebenjob im Bereich Krankentransport ausüben zu können, bräuchte ich einen Personenbeförderungsschein. Aufgrund einer angeborenen Sehschwäche habe ich jedoch nur eine Sehschärfe von ca. 0,7 auf jedem der beiden Augen (mit Brille).
Kann mir vielleicht jemand bzgl. Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung die tatsächlich geltenden Grenzwerte erklären? In 2.1.1 finden sich Werte von 0,8 auf jedem Auge sowie 1,0 beidäugig (liegt bei mir sicherlich nicht vor). In 2.2.1 dagegen werden als Werte 0,5 fürs schlechtere Auge und 0,8 beidäugig genannt (könnte bei mir an einem guten Tag vorliegen). Liegt der Unterschied einfach darin, dass die letztgenannten Werte im Zuge einer "umfangreicheren" äugenärztlichen Untersuchung einschlägig wären?
Danke...
1 Antwort
2.1.1 bedeutet, dass die Brille nicht stärker als 8,0 Dioptrien sein darf. Also wenn du eine Brille mit mehr als 8,0 Dioptrien brauchst um eine Sehschärfe von 100% zu erreichen, dann bist du schon raus.
Wenn du 100% sicher sein willst, dann musst du zu einem Augenarzt gehen, der ein solches Gutachten erstellen darf. Das kostet zwischen 80,- und 100,- Euro. Dieses augenärztliche Gutachten ist ab Ausstellungsdatum 2 Jahre gültig.
Alternativ kannst du natürlich auch in deine letzten Unterlagen vom Augenarzt bzw. vom Optiker schauen. Da sollten die aktuellen Werte stehen. 0,7 ist ja besser als 0,8. Aber ob das jetzt mit Sehhilfen noch zu verbessern ist, kann dir eigentlich nur ein Augenarzt oder ein sehr guter Optiker sagen.
Was schreibst denn du für einen Quatsch?
0,7 ist besser als 0,8? seit wann sind 70 Prozent besser als 80 Prozent. Der Wert 0,5 hat damit zu tun weil man das Gesetz nach dem 31.12.98 abgeändert hat.
Das hat auch mit 100 Prozent Sicherheit nichts zu tun.
Beim Optiker kostet es 0 Euro und ist genauso sicher.