Online Unterricht im Betrieb?
Hallo leute.
meine Frage ist das ich Donnerstag und Freitags normalerweise Schule habe, aber da wegen corona der Präsenz Unterricht leider ausfällt, sollen wir den Unterricht weiter online führen.
nur mein Problem ist, das alle andere Azubis in meiner Klasse deren Unterricht von zuhause aus machen dürfen, und ich trotzdem zum Betrieb gehen muss und dort mein Unterricht machen soll.
meine Frage ist ob es ok ist denn die neuen corona regeln sagen ja das wir denn online Unterricht zuhause machen soll.
brauche da gute Antworten danke.
3 Antworten
wenn der Betrieb Dir das so anbietet, wäre es aus meiner Sicht verkehrt, dieses abzulehnen. Offensichtlich will der Betrieb sicher gehen, dass Du Deinen Pflichten auch entsprechend nachgehst
Das beantwortet aber die Frage nicht, ob der Betrieb sich hinsichtlich der Homeoffice Auflagen zum Schutz vor Infektionen, korrekt verhält
ich muß auch jeden Tag zum Betrieb hin zum Arbeiten und mich fragt auch niemand, ob es mir passen mag
Sorry aber das ist einer lächerliche Aussage.. meine Frage war nur ob sich mein Ausbildungsbetrieb der jetzigen corona Maßnahmen gerecht hält.
Wenn du dem Unterricht auch von zuhause beiwohnen kannst, das also, was die technische Ausrüstung angeht, keinen unmachbaren Aufwand darstellt, dann ist dein Arbeitgeber gehalten, dich zu Hause unterrichten zu lassen. Im Zweifelsfall muss er glaubhaft belegen, dass und warum es nicht möglich ist.
Die Arbeitgeberverbände gehen schon auf die Barrikaden, aber im Moment ist das so die Maßnahme.
die neuen corona regeln sagen ja das wir denn online Unterricht zuhause machen soll.
Steht jetzt bitte schön ... wo?
Der Ausbildungsbetrieb muss Dir Zeit und Raum gewähren am Unterricht teilzunehmen. Nicht mehr und nicht weniger.
Du hast keinen Präsenzunterricht, also kann Dein Ausbildungsbetrieb darüber bestimmen wo du dann am OnlineUnterricht teilnimmst und die entsprechenden Aufgaben erledigst. Oder etwas anders ausgedrückt .... Dich während der sonst üblichen Präsenzzeiten intensiv in den Firmenräumen mit dem Berufsschulstoff befasst.
Ja aber im Prinzip Verstößen die ja gegen die aktuellen Maßnahmen. Denn Sinn würde es ja ergeben das ich dann zumindest in denn zwei Tagen dann eben Abstand vom Betrieb halten kann.