Oberstufe Q11 Attestpflicht?

1 Antwort

Wer bei einer angekündigten Klausur aus gesundheitlichen Gründen fehlt, muss (nicht nur in Bayern) ein Attest vorlegen, nur dann darf der Leistungsnachweis nachgeschrieben werden.
Da es die Holschuld eines Schülers ist, sich über angekündigte Leistungsnachweise zu informieren, auch wenn man bei deren Ankündigung krank war, müssen diese Klausuren natürlich mitgeschrieben werden. Wer aufgrund einer schwereren Erkrankung nicht in der Lage war zu lernen, kann sich das natürlich vom Arzt attestieren lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung