Oberstufe Q11 Attestpflicht?
Heyy, wenn man nicht zu den angekündigten Tests oder Klausuren kommt, weil man krank ist, braucht man dann in Bayern einen Attest. Nun hätte ich die Frage, ob man einen Attest braucht, wenn man bei der Verkündigung des Tests nicht da war und muss man dann nächste Woche, wenn man wieder anwesend ist mitschreiben?
1 Antwort
Wer bei einer angekündigten Klausur aus gesundheitlichen Gründen fehlt, muss (nicht nur in Bayern) ein Attest vorlegen, nur dann darf der Leistungsnachweis nachgeschrieben werden.
Da es die Holschuld eines Schülers ist, sich über angekündigte Leistungsnachweise zu informieren, auch wenn man bei deren Ankündigung krank war, müssen diese Klausuren natürlich mitgeschrieben werden. Wer aufgrund einer schwereren Erkrankung nicht in der Lage war zu lernen, kann sich das natürlich vom Arzt attestieren lassen.