Notenänderung nicht einverstanden?

1 Antwort

Moin,

hä?

Du hast im 1. Semester in einem Fach eine Note bekommen, bist jetzt (am Ende des 2. oder 4. Semesters) damit nachträglich nicht mehr zufrieden und willst das geändert bekommen??

Na, dann viel Spaß.

Das geht im Grunde gar nicht. Wenn ein Irrtum vorlag (was passieren kann), dann musst du das sofort nach Kenntnisnahme reklamieren (also spätestens am Tag der Zeugnisausgabe). Später geht das nicht mehr.

Du kannst natürlich grundsätzlich dagegen klagen (Rechtsstreit), aber davon wird dir jede seriöse Kanzlei abraten, denn da wärst du in der Beweispflicht, dass deine erteilte Note (mit der du zwei, vier Semester zufrieden warst) ungerechtfertigt war. Diesen Nachweis wirst du aber schwerlich führen können.

Natürlich kannst du deine Lehrkraft vor Gericht zwingen, ihre Bewertungsgrundlage zu offenbaren, aber das wird sie ohne Schwierigkeiten tun. Und dann müsstest du beweisen, dass das nicht so war. Aber das kannst du mit Sicherheit nicht. Das ist hoffnungslos!

Außerdem: nur weil du jetzt merkst, dass die Noten auf den Abi-Schnitt Einfluss haben und dir dein Abi-Schnitt nicht gefällt, das wird als Argument nicht reichen.

Oder habe ich das Kauderwelsch deiner Frage falsch verstanden? Mit Verlaub, deine Ausdrucksweise und Rechtschreibung hat wenig mit Deutsch zu tun...

LG von der Waterkant