Nachbar baut Gartenhütte und Feststehenden Pool in Gemeinschaftsgarten?
Hallo zusammen,
ich würde gerne wissen, ob man sich als Mieter dagegen wehren kann, dass einer unserer Nachbarn im Haus, zu seiner Feststehenden Grillhütte ( ca 25 qm ) im Gemeinschaftsgarten, nun angrenzend zur Hütte, einen Feststehenden Pool ( Rund ca 6m Durchmesser ) aufstellt und diesen im Boden einlässt.
Der Gemeinschaftsgarten hat knapp 200 qm und wir haben ein 4 Parteienhaus.
Besagter Nachbar nimmt sich die Freiheit im Garten, ohne Rücksicht auf die übrigen Bewohner, zu machen was er will, da er bisher darauf spekuliert, dass wenn es erstmal steht, die Vermieter den Aufwand scheuen, ihm deshalb Ärger zu machen. Die Vermieter sind auch schon um die 80 Jahre und hoffen auch immer, dass sich das meiste von alleine "klärt".
Ich kann mir vorstellen, dass das letzte Wort wahrscheinlich leider der Vermieter hat, aber ich hoffe trotzdem auf ein wirksames Rechtsmittel zu stoßen, denn der Garten ist mehr und mehr "Privatbesitz" dieses Nachbarn geworden, mit den großen Flächen, die dieser dauerhaft für uns andere "sperrt".
Wir haben es einige Male mit Gesprächen versucht, doch entweder lügt er uns an oder halt die Vermieter. Spielt uns also irgendwie gegeneinander aus. Das geht seit gut 5 Jahren so. Meine Tochter und eine ältere Dame die mit im Haus wohnen, fühlen sich auch zunehmend unwohl, denn Es geht um einen sehr unangenehmen Zeitgenossen, der mich auch schonmal Körperlich angegangen hat, als ich ihn auf seine Sachen die er überall im Haus verteilt und liegen lässt angesprochen habe.
Ich will unseren doch schon recht betagten Vermietern da jetzt auch nicht unbedingt den riesen Ärger machen, da unser Verhältnis seit bald 20 Jahren immer positiv war. Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, diese zu schonen, aber besagten Nachbarn in die Verantwortung zu nehmen. Danke schonmal für jede hilfreiche Antwort.
Beste Grüße
Manuel
1 Antwort
Kommt drauf an: was steht in euren Mietverträgen?
Wehren (juristisch) kann sich nur jemand, wenn sein Recht beeinträchtigt ist...
Steht in euren Mietverträgen z. B. nur die Wohnung drin, könnt ihr keine (entgangene) Gartennutzung einklagen...
Ist der Gemeinschaftsgarten nur "Gewohnheitsrecht" ist es der Vermieter der ggf. gegen unrechtmäßige Veränderungen vorgehen müßte...
...weiß er von alle dem eigentlich?
Da stehen die zur gemieteten Wohnung gehörenden Bereiche: Waschküche, Garten, Fahrradkeller bzw Partykeller.Da ist nichts drin zu finden dass jeder Partei ein fester Teil der Bereiche zusteht.
Und auch nix über die ART der Nutzung? Also ist im Zweifel auch der Zugang (zumindest einem kleinen Teil) ausreichend UND du hast keine Handhabe als DU einem anderen Mieter (der die selben Rechte hat) was zu verbieten...
Wenn es dem VERmieter am ... vorbei geht, was der andere da treibt, kannste nix machen...
Es macht zwar keinen(!) Sinn, abzuwarten, bevor der andere Mieter handgreiflich wird oder so - aber DAGEGEN könnte man (dann) vorgehen (Körperverletzung und so...)
Aber ist denn der Garten nicht groß genug, dass alle ihr Plätzchen finden?
Wenn nicht, geht lieber in den Park zum Picknicken...
Ne, also im Vertrag steht tatsächlich nur dass der Garten, so wie auch z.B. Waschküche und Fahrradkeller zur gemeinschaftlichen Nutzung ist.
Man bekommt in der Art und Weise wie die "Ausdehnung" zum Beispiel erfolgt, das Gefühl aber auch deren Absicht vermittelt, aus dem Garten verdrängt zu werden. Vor allem mit dem aggressivem Hund der da frei herumläuft und seine Geschäfte verrichtet. Wird auch nur weg gemacht wenn man es anspricht. Haben auch jedesmal in den wärmeren Monaten Angst um unseren kleinen Sohn, wenn man dann doch die Überwindung findet trotz Hund in den Garten zu gehen. Wenn man darum bittet dass die den bei sich in der Nähe behalten, heißt es einerseits immer dass da schon nix passieren wird, aber andererseits wenn der Hund was gezielter Richtung Kind läuft, stehen die Halter hektisch auf und versuchen den zurück zu rufen. Es ist wirklich nicht schön und alles andere als erholsam hier mittlerweile. Man kämpft dagegen an sich nicht verdrängen zu lassen und muss sich fast schon aktiv selbst ins gedächtnis rufen dass man hier die selben Nutzungsrechte haben müsste.
Kann ich alles verstehen - nur werden die Aussichten gering sein, wenn ihr a) rechich nix konkretes an verwehrtem Anteil oder Nutzung (war dem Vermieter halt einfach "gemeinsam genutzt" reinzuschreiben und auch noch ein paar Euro aufzuschlagen - aber eh wurschd, wenn der Preis für die Wohnung so oder so gezahlt werden wird/würde) habt und b) der Vermieter sich da Raushalt bzw. verpfeift...
Wenn der Garten nicht wirklich sooo toll ist (oder weit und breit nix alternatives zu erreichen ist) würd ich mich halt fragen, ob's der Mühe wert ist, sich über wahrscheiich lange lange Zeit gegen - ja hinterher vermutlich noch viel mehr - unangenehme Zeitgenossen durchzusetzen zu versuchen...
Wenn's jedesmal in Stress ausartet, geht wirklich lieber im Park spazieren...
Ja, weiß er. Habe gestern nochmal versucht das Thema anzusprechen, aber wurde am Telefon darauf hingewiesen dass wir uns selbst damit auseinandersetzen sollen und mehr Rücksicht auf seinen Gesundheitszustand nehmen sollen.