Nachbar baut Gartenhütte und Feststehenden Pool in Gemeinschaftsgarten?

1 Antwort

Kommt drauf an: was steht in euren Mietverträgen?

Wehren (juristisch) kann sich nur jemand, wenn sein Recht beeinträchtigt ist...

Steht in euren Mietverträgen z. B. nur die Wohnung drin, könnt ihr keine (entgangene) Gartennutzung einklagen...

Ist der Gemeinschaftsgarten nur "Gewohnheitsrecht" ist es der Vermieter der ggf. gegen unrechtmäßige Veränderungen vorgehen müßte...

...weiß er von alle dem eigentlich?


Manu775588 
Fragesteller
 06.03.2022, 13:11

Ja, weiß er. Habe gestern nochmal versucht das Thema anzusprechen, aber wurde am Telefon darauf hingewiesen dass wir uns selbst damit auseinandersetzen sollen und mehr Rücksicht auf seinen Gesundheitszustand nehmen sollen.

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myotis  06.03.2022, 19:08
@Manu775588

Und was steht bezgl. Gartennutzung in eurem Mietvertrag?

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Manu775588 
Fragesteller
 08.03.2022, 15:46

Da stehen die zur gemieteten Wohnung gehörenden Bereiche: Waschküche, Garten, Fahrradkeller bzw Partykeller.Da ist nichts drin zu finden dass jeder Partei ein fester Teil der Bereiche zusteht.

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myotis  08.03.2022, 16:19
@Manu775588

Und auch nix über die ART der Nutzung? Also ist im Zweifel auch der Zugang (zumindest einem kleinen Teil) ausreichend UND du hast keine Handhabe als DU einem anderen Mieter (der die selben Rechte hat) was zu verbieten...

Wenn es dem VERmieter am ... vorbei geht, was der andere da treibt, kannste nix machen...

Es macht zwar keinen(!) Sinn, abzuwarten, bevor der andere Mieter handgreiflich wird oder so - aber DAGEGEN könnte man (dann) vorgehen (Körperverletzung und so...)

Aber ist denn der Garten nicht groß genug, dass alle ihr Plätzchen finden?

Wenn nicht, geht lieber in den Park zum Picknicken...

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Manu775588 
Fragesteller
 10.03.2022, 20:58

Ne, also im Vertrag steht tatsächlich nur dass der Garten, so wie auch z.B. Waschküche und Fahrradkeller zur gemeinschaftlichen Nutzung ist.

Man bekommt in der Art und Weise wie die "Ausdehnung" zum Beispiel erfolgt, das Gefühl aber auch deren Absicht vermittelt, aus dem Garten verdrängt zu werden. Vor allem mit dem aggressivem Hund der da frei herumläuft und seine Geschäfte verrichtet. Wird auch nur weg gemacht wenn man es anspricht. Haben auch jedesmal in den wärmeren Monaten Angst um unseren kleinen Sohn, wenn man dann doch die Überwindung findet trotz Hund in den Garten zu gehen. Wenn man darum bittet dass die den bei sich in der Nähe behalten, heißt es einerseits immer dass da schon nix passieren wird, aber andererseits wenn der Hund was gezielter Richtung Kind läuft, stehen die Halter hektisch auf und versuchen den zurück zu rufen. Es ist wirklich nicht schön und alles andere als erholsam hier mittlerweile. Man kämpft dagegen an sich nicht verdrängen zu lassen und muss sich fast schon aktiv selbst ins gedächtnis rufen dass man hier die selben Nutzungsrechte haben müsste.

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myotis  10.03.2022, 21:47
@Manu775588

Kann ich alles verstehen - nur werden die Aussichten gering sein, wenn ihr a) rechich nix konkretes an verwehrtem Anteil oder Nutzung (war dem Vermieter halt einfach "gemeinsam genutzt" reinzuschreiben und auch noch ein paar Euro aufzuschlagen - aber eh wurschd, wenn der Preis für die Wohnung so oder so gezahlt werden wird/würde) habt und b) der Vermieter sich da Raushalt bzw. verpfeift...

Wenn der Garten nicht wirklich sooo toll ist (oder weit und breit nix alternatives zu erreichen ist) würd ich mich halt fragen, ob's der Mühe wert ist, sich über wahrscheiich lange lange Zeit gegen - ja hinterher vermutlich noch viel mehr - unangenehme Zeitgenossen durchzusetzen zu versuchen...

Wenn's jedesmal in Stress ausartet, geht wirklich lieber im Park spazieren...

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