Nacharbeiten aber Krank?

1 Antwort

Im Zeitrum der Krankschreibung werden nur die Stunden angerechnet, die vertraglich vereinbart sind (bei dir 19 Stunden). Falls für die Woche zusätzliche Einsätze geplant waren, so werden diese Stunden bei einer Krankschnatürloch nicht gutgeschr. Sie wurden ja nicht erbracht. Deine Minusstunden bleiben bestehen und müssen nach der Krankschreibung abgearbeitet werden.


Familiengerd  26.08.2022, 22:27
Im Zeitrum der Krankschreibung werden nur die Stunden angerechnet, die vertraglich vereinbart sind

Das ist so pauschal nicht richtig!

Wenn es einen Dienstplan gibt, sind die Stunden zu bezahlen, die laut Dienstplan ursprünglich für die Zeit der Erkrankung vorgesehen waren.

Oder es sind die Stunden zu bezahlen, die üblicherweise während der Zeit der Erkrankung gearbeitet worden wären.

Das

Falls für die Woche zusätzliche Einsätze geplant waren, so werden diese Stunden bei einer Krankschnatürloch nicht gutgeschr.

ist also (nach dem Lohnausfallprinzip) schlicht und einfach falsch!

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