Musste bei meinem Nachbarn "einbrechen"- Fenster kapput- ist der Schaden durch Haftpflicht abrechnungsfähig?
Dem Vermieter ist duch Verlust des Schlüssels seines Mieters Schaden entstanden. Kann der Mieter das über die Haftpflichtversicherung abrechnen? Bitte nur "versierte" Antworten! Danke im Voraus!
B.
3 Antworten
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Er kann die Kosten für einen Ersatzschlüssel und evtl. Wechsel von Schlössern über die Privathaftpflicht abrechnen, falls dort Schlüsselverlust versichert ist.
Der "Einbruchschaden" ist nicht versichert.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
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Nein. Das muss du selbst zahlen,dazu kommt wahrscheinlich Anzeige wegen Einbruch und Sachbeschädigung.
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Das hast Du falsch verstanden! Ich bin im Auftrag "eingebrochen". Die Tatsache, daß es in dem Fall nicht zerstöungsfrei geht, war meinem Nachbarn bekannt! Ein Schlüsseldienst hätte dann nochmal richtig Geld genommen. Das wollte ich Ihm ersparen.
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Denke mal, das geht Richtung Vorsatz und wäre damit nicht versichert
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Nein! Für meine Hilfe werde ich nicht "verklagt". Trotzdem Danke Dir.
Ja - theoretisch! Ein Schlüsseldienst hätte Nachts und Feiertag nochmal richtig Geld gekostet.