Müssen Kassenprüfer auch Entlastet werden?

2 Antworten

Von was - und vor allem wie - sollten die Kassenprüfer denn entlastet werden?

Bräuchte man dazu Kassenprüferprüfer, die im Auftrag der Mitgliederversammlung die Kassenprüfer prüfen und dabei wiederum selbst durch Kassenprüferprüferprüfer geprüft werden, damit sichergestellt ist, dass die durch die Kassenprüferprüferprüfer geprüften Kassenprüferprüfer bei der Prüfung der Kassenprüfer geprüft haben, dass diese die Kasse ordentlich geprüft haben?

Vorstandsmitglieder in Vereinen sind gut beraten, wenn die Tagesordnung in der Mitgliederversammlung den Punkt Entlastung enthält.

Fehlt dieser, liegt defacto keine Entlastung der Verstandsmitglieder für deren Amtszeit vor und jeder kann bis zum St. Nimmerleinstag irgend etwas angackern.

Es ist ferner jedem Verein anzuraten, in die Satzung Regularien in der Art aufzunehmen, dass eine Revisionskomission und/oder Kassenprüfer die Geschäftsführung des geschäftsführenden Vorstandes nach eigenem Ermessen unabhängig prüft.

Aus meiner Sicht ist es mit einer bloßen Kassenprüfung nicht getan, vielmehr sollte auch ein Auge darauf geworfen werden, in wieweit Vereinsmittel für den satzungsmäßigen Vereinszweck verwandt wurden, die einzelnen Buchungen den korrekten Geschäftsbereichen

  • ideeller Bereich
  • Vermögensverwaltung
  • Zweckbetrieb
  • wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

richtig zugeordnet wurden.

Günter