Mit 18 unentschuldigt fehlen?
hey Leute. Oben ist schon meine Frage. Was passiert wenn man mit 18 viele unentschuldigte Tage hat. Es geht um die Oberstufe und habe meine Schulpflicht schon erfüllt doch jetzt habe ich 15 unentschuldigte fehltage. Können Strafen oder einen Verweis kommen?
1 Antwort
Wer an einer Schule angemeldet ist, ist -- wenig überraschend -- zur Teilnahme am Unterricht und anderen Schulveranstaltungen verpflichtet. Das hat nichts mit der Schulpflicht zu tun. Wer nicht mehr schulpflichtig ist, hat lediglich das Recht, sich von der Schule ersatzlos abzumelden.
Dass ein Ordnungsmittel ausgesprochen werden kann, ist durchaus denkbar.
Für Niedersachsen siehe
- §58 NSchG
- "Ergänzende Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule"
- §61 NSchG zu Ordnungsmaßnahmen
In anderen Ländern wird es kaum anders als in Niedersachsen sein.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung