Mit 18 noch unterrichtsplichtig?

3 Antworten

Hallo Zion,

wenn du dich mit unter 18 an einer Schule angemeldet hast, dann bist du das ganze Schuljahr schulpflichtig. Wenn man zum Halbjahr schon 18 ist, dann kann man sich, auf Antrag, vom Rest befreien lassen.

So ist es zumindest in BaWü.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

An sich würd ich sagen, ja. Falls du dein Schuljahr aber noch zu Ende bringen willst und quasi nur die Stunden, die dir nicht passen skippen willst, dann wär da halt das Problem, dass du evtl. dann halt fliegst, was aber, falls du allgemein nichts mehr mit Schule zu tun haben willst, wiederum kein Problem sein sollte.

Die Schulpflicht/Berufsschulpflicht geht bis zum Ende des Schuljahrs, in dem du 18J wirst.