Minderjähriger Reisen?

1 Antwort

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/gueltigkeit-deutscher-fahrerlaubnisse-fuehrerscheine-im-ausland.html

Beachten Sie jedoch bitte, dass im Ausland Führerscheine, deren Inhaber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (dies betrifft die Klasse A 1) sowie die nationalen Klassen L und T in anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR, nicht anerkannt werden müssen.

https://www.polen.travel/de/reisen/mit-dem-auto/vollmacht-zum-fuhren-eines-pkw

Steuert der Halter eines Kfz nicht selbst das Fahrzeug oder fährt darin als Passagier mit, benötigt der Fahrer des Fahrzeugs unbedingt eine Bescheinigung, in der der Halter dem Fahrer die Erlaubnis erteilt, das Fahrzeug zu nutzen und damit nach Polen zu reisen.

Ohne Anspruch darauf, dass das schon alle Regelungen sind, die für euch relevant sein werden.

Das mit dem Roller würde ich aber mal vergessen.

notting

Woher ich das weiß:Recherche