Mietbertrag?
Kurze Frage bei Einzug vor 10 Jahren wurde die Wohnung samt Einbauküche Elektrogeräte Kühlschrank Backofen ... Würde als neuwertig) reingeschrieben aber das passt schon damals war sie ja gut.
Laut Mietvertrag wird die Küche Neuwertig überlassen.
In den 10 Jahren habe ich mesit alles selber gemacht Kleinigkeiten nie vorher nachgefragt. Weil ich weiss das man mit der Vermieterin nur Diskussionen hat unnötig.
Jetzt hab ich ihr geschrieben das der Kühlschrank nicht mehr kühlt und ob sie bitte schnellstmöglichst diesen Ersetzen kann. Antwort war für Instandhaltungskosten sind sie verpflichtet diesen zu ersetzen.
Punkt 1 unter Instandhaltung fällt schon Mal keine Reparatur an Elektrogeräten das darf man gar nicht selbst reparieren offiziel (Haftung wenn was passiert bei falscher Reparatur und ich sagt noch das die im Mietvertrag drin steht somit zur Mietsache gehört.
Daraufhin kam dann aufeinmal sie hatte uss die geschenkt.
Klar bei Neu Vermietung schenkt man auch ne Neuwertige Küche mit Geräten dem neuen Mieter.
Dann hab ich geschrieben das sie nochmal lesen soll Seite elf ob da steht das sie uns die Küche kostenlos mit Geräten überlässt unentgeltlich???
Kam bis heute keine Antwort.
Weil das net so drin steht
Sondern Einbauküche Neuwertig mit Elektrogeräten wird dem Vermieter überlassen ...fertig.
Sagt mir doch bitte das ich Recht hab das sie das übernehmen muss weil der Herd funktioniert auch teilweise nicht mehr .... Seit paar Tagen.
3 Antworten
Die Frage ist doch ob Dir die Küche mit vermietet wurde. Wenn ja, dann muss sich der Vermieter darum kümmern dass sie auch funktioniert.
Paragraph 30 sonstige Bestimmungen
Wesentliche Bestandteil dieses Vertrages in ihrer gültigen Fassung.....
1 Die Vermieterin stellt eine komplett eingerichtete Einbau Küche incl. Elektrogeräte,Kühlschrank, Elektroherd mit Backofen (neuwertig).
2.Instamdsetzungen gehen zu Lasten der Mieter
Unter kleine Instandsetzung /Haltungen steht für Elektrizität Wasser und Gas den Heiz und Kocheinrichtungen Fenster Türschloss...Rolladen soweit im Einzelfall 100Euro nicht übersteigen.
Und 100 Euro naja wenn ich dann noch die Zeit die ich dafür aufbringen mit berechne kann ich mir ja einen hohen Stundensatz mit rechnen lassen oder net wenn wiral schon dabei sind,,,')...Oder ist es nicht so Material was man braucht und Einsatzzeit ... Dann kann ich absofort nix mehr freiwillig machen .... kleiner Spass....
Die Klausel ist meiner Meinung nach eh net rechtens
Der Mieter trägt ohne Vorliegen eines Verschuldens die Kosten für Instandhaltungen usw....
Also so gesehen Scheiss egal ob ich es verschuldet hab (absichtlich oder unabsichtlich muss ich die Kosten tragen und auch wenn es andere Gründe hat....... Schon geil...... wie man das alles auslegen kann
Ja nach meiner Auffassung ja steht ja auch im Vertrag das ne Einbauküche mit Geräten neuwertig drin ist ....wenn se net Vermieter wäre müsste ja nix von ner Einbauküche drin stehen oder.....
Nein, das ergibt keinen Sinn, eine Schenkung muss extra erwähnt werden.
Reparaturen, Instandsetzungen (außerhalb einer wirksamen Kleinreparaturklausel), die auf eine normale Abnutzung bzw. normalen Verschleiß der Einrichtung oder der Einbaugeräte zurückzuführen sind, sind vom Vermieter zu beauftragen und zu zahlen.
… wird dem VERmieter überlassen… ?
bitte geh damit zum Mieterschutzbund, die können dir eine Rechtsberatung geben
Ja dumm ist sie nicht ...so kann man es zweideutig verstehen nix halbes nix ganzes aber sie hatte das nicht so schwammig schreiben dürfen wenn sie es tatsächlich kostenlos und geschenkt hatte die Küche dann müsste es so drin stehen das man es genau deuten kann
Das ist nicht schwammig. Wenn die Küche dem VERmieter überlassen wird, gehört sie dem VERmieter
Macht nur keinen Sinn. Normalerweise wird die Küche dem Mieter zur benutzung überlassen.
Du meintest dem Mieter also mir ??? Der Vermieter überlässt eine Neuwertige Einbauküche mit Geräten so steht's drin....
Oben steht „Sondern Einbauküche Neuwertig mit Elektrogeräten wird dem Vermieter überlassen„ also dem VERmieter wird es überlassen. Nicht dem Mieter.
Echt ...okay ja das es Ar mein Fehler ..also ....Vertrag : Die Vermieterin stellt eine Einbauküche mit Elektrogeräten ... Ja mit dem überlassen wäre es zweideutig geworden ...... Sorry,,,,-)
Ja dachte ich auch schon dran für alles Brauch man rechtliche Beratung ... Alles nervig ,:)
Woher weiss ich den ob sie mit Vermieter wurde oder nicht, wenn sie es so schreibt.... Ich ging davon aus das sie mit Vermieter wurde wer schenkt den einen Neuwertige Küche mit Geräten einem neuen Mieter das ergibt doch keinen sinn