Lenekererhebung Ursachen? (Österreich)?
Hallo Leute!
Heute hab ich Post von der Bezirkshauptmanschaft bekommen bezüglich auskunft wer das Fahrzeug an einem gewissen Ort und Zeit gelenkt hat. (Lenkererhebung)
Ich weiß nicht was ich an dem Tag falsch gemacht haben sollte. Ich weiß nur dass ich wo geparkt habe wo ein etwas wütender Anrainer wohnt der sich oft beschwert dass in der Straße „unbekannte“ Fahrzeuge parken obwohl dort öffentliche Parkplätze sind.
Jetzt die Frage. Was kann die Ursache für eine Lenkererhebung sein? Kann man sowas wegen „Falschparken“ bekommen? Das komische ist nur es ist eine Fahrtrichtung angegeben. Was bei einem geparkten Fahrzeug nicht unbedingt sinn macht oder?
1 Antwort
Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Lenkererhebung durchgeführt werden könnte. In Österreich wird eine Lenkererhebung durchgeführt, um den Lenker oder die Lenkerin eines Fahrzeugs zu ermitteln, wenn das Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt war oder wenn es für andere verkehrsrechtliche Verstöße (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, etc.) in Frage kommt.
Es ist auch möglich, dass eine Lenkererhebung aufgrund von Falschparken durchgeführt wurde, wenn das Fahrzeug beispielsweise in einer gebührenpflichtigen Parkzone oder auf einem Behindertenparkplatz geparkt war oder wenn es den Verkehr behinderte. Allerdings wäre es in diesem Fall wahrscheinlicher, dass Sie einen Parkschadenbeseitigungsbefehl oder eine Verwarnung erhalten hätten, anstatt dass eine Lenkererhebung durchgeführt wird.
Die Tatsache, dass in der Lenkererhebung eine Fahrtrichtung angegeben ist, deutet darauf hin, dass das Fahrzeug möglicherweise in Bewegung war und nicht geparkt, als der Verstoß begangen wurde. Sie sollten daher die Unterlagen, die Sie von der Bezirkshauptmanschaft erhalten haben, sorgfältig durchlesen und gegebenenfalls Kontakt mit der Behörde aufnehmen, um mehr Informationen zu erhalten. Es kann auch hilfreich sein, sich an einen Anwalt oder eine Anwältin zu wenden, um sich beraten zu lassen.
Danke! Leider darf die BH keine Information rausgeben bevor man den Brief noch nicht versendet hat.
Es gab übrigens kurz davor noch eine Begegnung mit einem anderen Fahrzeug an der Kreuzung, der die Kurve geschnitten hat und wir dadurch nicht gut aneinander vorbei gekommen sind. Vielleicht wird mir ja auch Vorrangverletzung vorgeworfen. Beschädigungen an meinem Fahrzeug hab ich keine bzw. hätte ich das mitbekommen wenn was gewesen wäre, also kann ich mir nicht vorstellen dass es um Fahrerflucht geht bzw. hab ich auch 10m weiter dann geparkt und keiner hat mich angeredet.
Aber ja, spekulieren bring eh nichts. Ich kann eh nur abwarten und Tee trinken und schauen was mir vorgeworfen wird.
die Fahrtrichtungsangabe besagt nur, auf welcher Straßenseite, egal ob stehend oder in Bewegung!