Kunstköderverbot ab dem 1.2 in NRW?
3 Antworten
Während der Raubfischschonzeit besteht ein Kunstköderverbot bzw. ist das Spinnfischen allgemein verboten. Auch der tote Köderfisch oder Fischfetzen an der Grundangel ist verboten. Also alle Methoden, die zum gezielten Raubfischangeln gedacht sind.
Normal ist eine Schonzeit für Hecht und Zander vom 15.2. bis 31.5.
Zeitliche Ausnahmen nur, wenn eine der beiden Fischarten nachweislich nicht im Gewässer vorkommen. Das bestimmt dann der Verein und nicht der Angler.
Kann also sein, dass eine Hechtschonzeit vom 15.2. bis 30.4. gilt, weil keine Zander im Gewässer leben.
Nach meiner persönlichen Auffassung gehören alle Gummiteile als Köderimitat an der Angel verboten, weil sie einfach nur Müll mit Weichmacher darstellen und mit dem Naturschutzgedanken nicht vereinbar sind.
Ich denke mal das Kunstköderverbot ist wegen der Schonzeit so wie hier in Hamburg auch.Am besten du erkundigst dich in einem Verein oder Angelgeschäft in deiner Region. Gruss aus Hamburg.
Weiss ich nix von, aber angel doch lieber mit selbstgeangelten Köderfischen ^^ macht eh mehr Spaß