Kriege ich nach der Elternzeit weiterhin eine Beitragserstattung meiner privaten Krankenversicherung?
Hallöchen,
ich befinde mich zurzeit in meiner zweiten Elternzeit, welche nahtlos an die erste Elternzeit angegrenzt hat. Ich bin Bundesbeamtin (A8) und erhalte zurzeit eine Krankenversicherungserstattung (Paragraf 9 Abs. 2 MuSchEltZV). Nach meiner Elternzeit würde ich erstmal wieder 10 Stunden in Teilzeit arbeiten gehen, jedoch stelle ich mir nun die Frage, ob ich dann trotzdem noch eine Krankenversicherungserstattung erhalte, oder ob ich den vollen Betrag wieder alleine zahlen muss?! Wenn nein, wo steht das? Ich werde nicht wirklich fündig. Sollte dies so sein, würde ich tatsächlich in Erwägung ziehen ein drittes Jahr Elternzeit zu nehmen und diese 10 Stunden woanders zu leisten. Denn dann würde ich nach Gesetz für dieses Jahr die Erstattung weiter erhalten.
Ich bedanke mich vorab für die Antworten!
1 Antwort
Hallo,
ich habe folgendes zu Elternzeit und Teilzeitarbeit gefunden:
Wie sieht es mit Teilzeit und Elterngeld aus?"Arbeitet man in Teilzeit, kann seit dem 01.09.2021 nun auch noch bei 32 Wochenstunden statt wie bisher bei 30 Wochenstunden Elterngeld beziehen. Arbeiten beide Elternteile parallel in Teilzeit sind statt 25 bis 30 Wochenstunden jetzt 24 bis 32 Wochenstunden möglich."
Den ganzen Beitrag zu dem Thema findest du hier: https://www.ottonova.de/v/private-krankenversicherung/elternzeit
Alles Gute :)