Kriege ich nach der Elternzeit weiterhin eine Beitragserstattung meiner privaten Krankenversicherung?

1 Antwort

Hallo,

ich habe folgendes zu Elternzeit und Teilzeitarbeit gefunden:

Wie sieht es mit Teilzeit und Elterngeld aus?

"Arbeitet man in Teilzeit, kann seit dem 01.09.2021 nun auch noch bei 32 Wochenstunden statt wie bisher bei 30 Wochenstunden Elterngeld beziehen. Arbeiten beide Elternteile parallel in Teilzeit sind statt 25 bis 30 Wochenstunden jetzt 24 bis 32 Wochenstunden möglich."

Den ganzen Beitrag zu dem Thema findest du hier: https://www.ottonova.de/v/private-krankenversicherung/elternzeit

Alles Gute :)

Woher ich das weiß:Recherche