Krankengeld minijob?


06.11.2023, 22:28

Zitat aus meinem Arbeitsvertrag: „Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle richtet sich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz in seiner jeweiligen Fassung und erfolgt nur bei tatsächlich geplanten Arbeitseinsätzen bzw. auf Grundlage einer vergangenheitsbezogenen Durchschnittsbetrachtung.“ 

heisst -> 1,33 Stunden sind die Durchschnittsstunden laut deren Berechnungen.. ist zwar überhaupt nicht wahr weil ich im Durchschnitt 5 Stunden arbeite aber so hab ich das jetzt verstanden. Hab ich’s richtig verstanden und muss das jetzt so hinnehmen? Oder hab ich recht

1 Antwort

Genau so wie bei Deinen Freunden ist das auch so gesetzlich geregelt.

Für derartige Ausfallzeiten muß der AG Entgeltfortzahlung leisten. Geregelt ist das im Entgeltfortzahlungsgesetz.

Du hast Anspruch auf die geplanten Stunden.


Giuliasofia11 
Fragesteller
 06.11.2023, 22:26

Zitat aus meinem Arbeitsvertrag: „Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle richtet sich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz in seiner jeweiligen Fassung und erfolgt nur bei tatsächlich geplanten Arbeitseinsätzen bzw. auf Grundlage einer vergangenheitsbezogenen Durchschnittsbetrachtung.“

heisst -> 1,33 Stunden sind die Durchschnittsstunden laut deren Berechnungen.. ist zwar überhaupt nicht wahr weil ich im Durchschnitt 5 Stunden arbeite aber so hab ich das jetzt verstanden. Hab ich’s richtig verstanden und muss das jetzt so hinnehmen? Oder hab ich recht

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Maximilian112  06.11.2023, 23:02
@Giuliasofia11

Das Gesetz sagt aus, das der AN so bezahlt werden muß wie der Einsatz geplant war.

Mit Durchschnitt hat das nix zu tun. Warst Du an dem Tag mit 5 Stunden geplant gibt es für 5 Stunden Entgeltfortzahlung.

Wäre ein ausserordentlicher Einsatz geplant von 10 Stunden dann gibt es die 10 Stunden.

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