Kopfhörer reklamieren?

1 Antwort

Der gravierende Unterschied liegt zwischen Umtausch und Reklamation.

Der Umtausch ist eine reine Kulanzsache, bei der der Händler die Ware bei Nichtgefallen zurück nimmt und i.d.R. den Warenwert für einen anderen Artikel gutschreibt. In diesem Fall ist das Recht auf der Seite von Mediamarkt.

Die Reklamation dagegen ist die Anzeige eines Mangels mit der Aufforderung zur Mangelbeseitigung. Hier hat der Händler drei Versuche, einen Mangel zu beseitigen. Schlägt der dritte Versuch fehl, so darf der Käufer den Kaufvertrag wandeln, d.h. er kann den Kaufpreis zurück fordern. Eine Gutschrift ist nicht zulässig. Hier ist das Recht auf der Kundenseite.

Wenn der Kopfhörer ständig brummt, dann ist dies ein Produktmangel und somit ist auch eine Reklamation berechtigt. Aber Vorsicht: Bevor reklamiert wird, sollte zunächst einmal geklärt werden, ob das Brummen nicht durch äußere Einflüsse entsteht, wie z.B. die Nähe zu einem Trafo oder Dimmer. Näheres dazu wird auch in der Bedienungsanleitung stehen.