konto ehepartner
wenn zwei leute regulär verheiratet sind.. also kein ehevertrag.. wie ist das dann? normal gehört ja beiden alles.. wenn jetzt partner a ein kont bei einer bank hat. partner b ist aber nicht als kontoinhaber eingetragen.. kann a dann zur bank gehen und sich selbst als kontoinhaber einschreiben lassen bzw auf das konto zugreifen? oder benötigt das trotz ehe der genehmigung von b?
5 Antworten
Hehe, die Konten sind trotz Ehe unantastbar und das ist auch gut so. Um auf das Konto des anderen zugreifen zu können, benötigt es eine Vollmacht des Kontoinhabers. Außerdem kann man ruhig getrennte Konten haben, auch die größte Liebe kann, statistisch gesehen, nach 3,5 Jahren plötzlich enden.
und was macht eine hausfrau die keine vollmacht hat, der jedoch die hälfte des geldes gehört? die muß das geld dann im zweifel einklagen und solange damit sie nicht verhungert hartz4 beantragen? bzw wenn b es dann in der zwischenzeit verjubeln würde hat a pech gehabt?
da kann ich mich meinen vorrednern nur anschließen. an das konto kommt der ehepartner nur mit einwilligung seines ehepartners und kontoinhabers in form einer 2. karte und bevollmächtigung. die gütergemeinschaft des eheverhältnisses ohne gütertrennung bezieht sich nur auf die haftung beider partner. partner a haftet z.B. auch für schulden die b erzeugt mit. bei manchen verträgen muß das extra verbürgt werden. aber auf das konto hat man nicht automatisch zugriff.
Wenn b Mitinhaber des Kontos werden möchte, müssen a und b dies gemeinsam bei der Bank beantragen und ihre Unterschrift dazu leisten. Ob sie verheiratet sind oder nicht, spielt für die Bank keine Rolle.
Bei der Bank hast du als Ehepartner keine Rechte. Zugreifen kann nur der, dem das Konto gehört. Wär ja nochmal schöner!
Im Zweifelsfall ja. Sie sollte ja erstens auch ein Konto haben und zweitens für Notfälle Zugriff! Die Gesetzeslage ist ja kein Geheimnis.
das sind ja aber freiwillige geschichten. nehmen wir an sie hat das nicht. es ist doch aber defakto ihr geld was da liegt. mich wundert es das man dies einfach vorbehalten kann. schließlich haften ja auch beide für schulden. daher wundert es mich etwas das man hier trennt. was muß man dann machen? darauf klagen das a der hausfrau jeden monat 50% überweisen muß?
Naja, eigentlich sollten Ehepartner das doch unter sich klären, bevor es Probleme gibt. Im übrigen stehen der "Hausfrau" nicht 50% von dem was da ist zu, sondern 50% von dem was in der Ehe dazu gekommen ist. Ein wichtiger Unterschied!
Wir haben ein Konto und jeder hat seine eigene Karte. Fertig!
und was macht dann die hausfrau im zweifel die keinen zugriff bekommen hat der aber trotzdem die hälfte dieses geldes gehört? muß sie dann ihren teil einklagen oder wie??