Kleinunternehmerregelung Befreiungen?

1 Antwort

Da ist der Name ja Programm.

Wenn man sich selbstständig macht, sollte man sich schon etwas besser informieren, sonst kann das schnell schief gehen.

Bei der Gemeinde kannst Du kein „Kleingewerbe“ anmelden, denn die „Kleinunternehmerregelung“ ist eine steuerliche Sache.

Sowohl die IHK-, als auch die BG-Mitgliedschaft sind Pflicht. Davon kannst Du Dich nicht befreien lassen. Bei der BG hättest Du Dich eigentlich selber proaktiv anmelden müssen.

Die IHK hat evtl. eine Umsatz- oder Gewinngrenze, unter der keine Mitgliedsbeiträge anfallen. Das musst Du dann aber bei der örtlich zuständigen IHK erfragen bzw. dort auf der Homepage nachsehen. Denn das können die IHKen unterschiedlich regeln.

Bei der BGHW gibt es m. W. keine Unternehmerpflichtversicherung mehr. Das bedeutet, Du bzw. Dein Unternehmen muss zwar dort Mitglied sein, so lange Du aber niemanden beschäftigst musst Du auch keine Mitgliedsbeiträge zahlen. Die erforderlichen Angaben musst Du aber machen.