Kleinunternehmerregelung Befreiungen?
Hallo zusammen, ich habe im Oktober bei meiner Gemeinde mein Gewerbe im Sinne der kleinunternehmerregelung angemeldet. Laut dem dortigen Ansprechpartner bin ich damit durch gewesen und muss auf nichts mehr achten.
Jetzt kamen jedoch Formulare vom Finanzamt und der BGHW. Ich habe irgendwo mal gehört, dass ich mich bin der BG befreien kann und auch an die IHK nichts zahlen muss. Wenn ich jetzt aber im Internet nach formrichtigen Vorlagen zur Befreiung suche werde ich leider nicht fündig.
Kann mir hier jemand helfen und sagen wie ich mich von den beiden Ämtern befreien lassen kann und was noch auf mich zu kommen kann, was ich bisher noch nicht weiß? Dass das Finanzamt meine Daten benötigt ist ja schon klar, damit ich meine Rechnungen mit einer Steuernummer versehen kann (ja ich weiß auch, dass ich keine Umsatzsteuer auszeichnen darf)
Über ein wenig Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank!
1 Antwort
Da ist der Name ja Programm.
Wenn man sich selbstständig macht, sollte man sich schon etwas besser informieren, sonst kann das schnell schief gehen.
Bei der Gemeinde kannst Du kein „Kleingewerbe“ anmelden, denn die „Kleinunternehmerregelung“ ist eine steuerliche Sache.
Sowohl die IHK-, als auch die BG-Mitgliedschaft sind Pflicht. Davon kannst Du Dich nicht befreien lassen. Bei der BG hättest Du Dich eigentlich selber proaktiv anmelden müssen.
Die IHK hat evtl. eine Umsatz- oder Gewinngrenze, unter der keine Mitgliedsbeiträge anfallen. Das musst Du dann aber bei der örtlich zuständigen IHK erfragen bzw. dort auf der Homepage nachsehen. Denn das können die IHKen unterschiedlich regeln.
Bei der BGHW gibt es m. W. keine Unternehmerpflichtversicherung mehr. Das bedeutet, Du bzw. Dein Unternehmen muss zwar dort Mitglied sein, so lange Du aber niemanden beschäftigst musst Du auch keine Mitgliedsbeiträge zahlen. Die erforderlichen Angaben musst Du aber machen.