Kleinunternehmen?
Guten Abend zusammen,
Und zwar ist das Thema ganz neu für mich. Ich besitze eine Gamer Community mit verschiedene Server. Auf den Server soll es Vorteile wie Skins - Slots - Mehr Punkte und so geben. Und die Möchte ich über die Homepage verkaufen, wie mann es z.B von Minecraft Server kennt.
Jetzt ist die Frage da ich was über meine Homepage verkaufen möchte also die Vip Vorteile, müsste ich ja ein Kleinunternehmen anmelden, wenn ich da richtig liege.
Nun wollte ich mal wissen was sowas kosten würde, wie das mit Steuern abgeht und so. Noch zur Info ich habe keine Große Community wo ich mehrere 1000€ einnehmen kann. Es wird wenn es hoch kommt im Monat vlt 100€ oder so sein.
Würde mich um eine Antwort Freuen oder jemanden der das schon mal gemacht hat der mir da helfen könnte.
1 Antwort
Nun wollte ich mal wissen was sowas kosten würde,
Die Gewerbeanmeldung kostet erstmal nur ~30 € je nach Gemeinde.
wie das mit Steuern abgeht und so.
Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:
- Nachhaltigkeit
- Selbstständigkeit
- Gewinnerzielungsabsicht
- Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr
Alle Punkte sind hier erfüllt. Es ist nachhaltig, da es nicht nur einmalig passiert, sondern mehrere VIP Pakete verkauft werden, es ist selbstständig, weil man dafür keinerlei Urlaubsansprüche oder Krankengeldansprüche erhält und alles auf eigenes Risiko läuft, man hat eindeutig eine Gewinnerzielungsabsicht (deswegen macht man das ja) und zu guter Letzt beteiligt man sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, weil man in direkter Konkurrenz zu anderen Anbietern tritt.
Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.
Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort. Für die Anmeldepflicht gibt es weder Freigrenzen noch Freibeträge.
Man kann sich das wie einen Führerschein vorstellen. Da darf man auch nicht erstmal ohne diesen Auto fahren, um zu schauen, ob man doch einen Führerschein macht, sondern muss den von Anfang an haben.
So lange du minderjährig bist, benötigst du neben der Zustimmung deiner Eltern auch dafür die Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.
Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung samt Gewinnermittlung, § 60 Abs. 4 EStDV, und bis zum Jahr 2023 die Umsatzsteuererklärung, § 18 Abs. 3 UStG, elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.
Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.
Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen.
Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 25.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.
Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.
Auch wenn du es widerrechtlich nicht angemeldet haben solltest oder das Gewerbe ohne ggf. notwendige Genehmigung des Familiengerichts betreibst, sind trotzdem die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, § 40 AO.
Den Rest einmal nur als Stichworte, was du noch beachten musst:
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Impressumspflicht
- DSGVO
- Gewährleistungsrecht
- Verbraucherschutz
- Urheberrecht
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