Kinderzuschlag?

1 Antwort

Das kann dann wohl nur am Einkommen der zum Haushalt gehörenden Personen und den individuellen Umständen liegen, einen anderen Grund kann es da für den unterschiedlichen Anspruch nicht geben.

Im Internet findest Du kostenlose Rechner für Wohngeld von der Wohngeldbehörde und Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit.

Für Kinderzuschlag findest Du auch das Merkblatt für Kinderzuschlag, solltest Du dir auch suchen, enthält alles gut erklärt mit entsprechenden Beispielen.

Wenn sich beim Kinderzuschlag im Bewilligungszeitraum etwas am Einkommen ändert, spielt das für die bereits bewilligte Leistung keine Rolle.

Das wird dann erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bei Antrag auf Weiterzahlung berücksichtigt.

Im übrigen kann es beim Kinderzuschlag pro Kind und Monat max.derzeit 292 Euro geben, da hätte man schon einen Grund, wenn er 2 und ihr nur 1 Kind habt.


jim19751 
Fragesteller
 23.05.2024, 17:22

OK, Danke für dein Antwort aber er bekommt für jeden 292€, ich bekomme nicht mal 1/3

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isomatte  23.05.2024, 21:33
@jim19751

Wenn er 2 und ihr nur 1 Kind mit Anspruch auf Kindergeld habt, dann könnte euch ja max. 292 Euro für euer Kind zustehen.

Bekommen sie für jedes Kind den max. Kinderzuschlag gezahlt, kann das nur an den Personen die zur BG - Bedarfsgemeinschaft gehören und dem anrechenbaren Einkommen liegen.

Natürlich auch an der zu zahlenden Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Musst nur einen kostenlosen Rechner für Kinderzuschlag nutzen, dann solltest Du ja sehen was dieser für einen Anspruch berechnet.

Bitteschön

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