kein geld für tüv
hallo, ich bin 21 und bin schwanger. ich habe ein auto, da ich mich so wenig wie möglich bewegen muss, da ich ziemliche schmerzen habe. Ich benutze das auto nur um einzukaufen, oder wenn ich termine wahr nehmen muss. Leider ist jetzt der tüv und Hu prüfung fällig, gibt es euine möglichkeit, dass ich von der arge ein Darlehen bekomme dass ich monatlich zurückbezhale. Mein Freund mit dem ich zusammen wohne ist in der ausbildung, dennoch bekommen wir harzt 4. würde mich sehr über hilfreiche antwort freuen. Dann habe ich noch eine Frage wieviel kaltmiete steht jemanden in der region mittelfranken. Wir sind 2 erwachsene 1 kind und 1 kind ist auf den weg. jetzt wird unsere wohnung zu klein aber unsere sachbearbeiterin sagt, dass uns 420 € kaltmikete zusteht für ein 4 personen haushalt. doch das ikst doch viel zu wenig wie soll man denn da ene bezahlbare wohnung finden?? bin schon sehr verzweifelt. lg
2 Antworten
Die ARGE wird dir da glaube ich, kein Geld für geben. Und wenn die sachbearbeiterin, das schon sagt, wird die Mietwohnung auch nicht erhöht. Das heisst, ihr müsst euch im dem Rahmen was neues suchen.
Im Regelbedarf nach § 20 SGB II ist schon Geld drin für Mobilität, rund 20,- pro Erwachsenem. Das wären bei zweieinhalb Leuten in zwei Jahren rund 1.200,- Euro. Reicht das nicht für den TÜV, kann es dafür ein Darlehen geben:
SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen: "(1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen." http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html
Wer aber sein gesamtes Fahrgeld für Sprit ausgibt (und Steuern und Versicherung und Reparaturen), der hat einen Denkfehler gemacht oder einfach den TÜV vergessen. Im Einzelfall kann es aber dennoch ein Darlehen geben, das ist dann halt eine Ermessensfrage - der Sachbearbeiter muss sich den Einzelfall genau anhören und dann ermessen, ob es ein Darlehen gibt oder nicht.
Seine Entscheidung kann man aber immer noch überpüfen lassen auf dem Rechtsweg, etwa, wenn man damit nicht zufrieden ist - mit ungewissem Ausgang.
Denn es ist ja nicht so, dass man eher ein Darlehen für den TÜV kriegt, wenn man schwanger ist und Schmerzen beim Bewegen hat! Denn für Schmerzen ist die Krankenkasse der Zahlemann: Im Notfall zahlt die Kasse den Hausbesuch des Arztes oder die Fahrt zur abulanten Behandlung - nicht das Jobcenter den TÜV!
Und für Einkäufe von Kranken ist wiederum nicht das Jobcenter zuständig - sondern wer? Entweder der mitwohnende Partner oder wiederum die Krankenkasse.
Dennoch erfährt man nur, ob man dennoch ein Darlehen erhält für den TÜV, wenn man eines beantragt!
Gruß aus Berlin, Gerd
vielen dank für die nette und hilfreiche antwort.. sowas hört man gerne und nicht irgentwelche beleidigungen. vielen dank.