Kann man Brombeeren an öffentlichen Sträuchern pflücken?

2 Antworten

Nach § 39 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz darf man Früchte wild lebender Pflanzen in geringen Mengen für den eigenen Bedarf entnehmen, soweit kein Betretungsverbot besteht.

Sollten also die Brombeersträucher auf öffentlichem Grund wild wachsen, gilt das.

(meine Meinung)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – (keine Rechtsberatung)