Kann man als Beamtin im Ausland leben?

1 Antwort

Eine direkte Residenzpflicht am Ort der Dienststelle gibt es für Bundesbeamte nicht. Allerdings sollte der Wohnort so gewählt werden, dass die ordnungsgemäße Ausübung der Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt wird. Allerdings kann, wenn erforderlich, der Dienstvorgesetzte anordnen, dass die Wohnung sich in einer bestimmten Entfernung zur Dienststelle befindet, oder dass der Beamte eine Dienstwohnung bezieht (vgl. § 72 BBG).

Theoretisch könnte man als Beamter durchaus im Ausland wohnen. Ist aber auch davon anhängig, was in der entsprechenden Dienstanweisung dazu steht.

Für die Regelung bei Landes- und Kommunalbeamten musst du in das entsprechende Beamtengesetz des Bundeslandes gucken.

Vielleicht wäre aber auch die Ausbildung im mittleren auswärtigen Dienst, bei der man später an den deutschen Vertretungen im Ausland tätig ist, etwas dich: https://www.auswaertiges-amt.de/de/karriere/diplomat-mittlerer-dienst/vorbereitungsdienst

Auch Verwaltungsbeamte im mittleren Dienst beim BND können mit einiger Diensterfahrung im Ausland eingesetzt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst