Kann ich Websites in öffentliche Videos zeigen ?

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Wenn du diese Produkte nur bewirbst, was ich in diesem Fall gegeben sehe, geht das in der Regel nicht ohne die entsprechenden Rechte, bzw. die Erlaubnis des Rechteinhabers.

Eine Ausnahme wäre das sogenannte Zitatrecht (§ 51 UrhG). Das würde beispielsweise greifen, wenn du Produkte kritisierst, oder miteinander vergleichst.