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Ist in D ab 18 legal zu besitzen.

Führen lt §42a WaffG verboten.

Hier das Original - ohne Zollprobleme ..

http://www.wolfster.de/index.php?disp=shop&show=187/0/SCHF6B

BTW: weil hier schon wieder einige mit der Klingenlänge ankommen: Bajonettmesser sind Waffen, da spielt die Klingenlängenbeschränkung keine Rolle, die gilt eh nur beim Führen.

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Blick ins Waffengesetz hilft da meistens schon, die Klinge darf nicht zu lang sein 12cm glaube ich, und die Klinge darf nicht zu breit sein und du solltest mal noch die anderen Bestimmungen dir ansehen.
Zudem gehe ich mal standardmäßig davon aus, das du die Klinge weder tragen noch transportieren darfst. Letzteres eventuell nur in einem geschlossenen (eventuell verschlossenen) Behälter.

Normalerwiese schon du musst bloß darauf achten das die Klinge nicht zu lang ist ^^ tolle Seite hast du da übrigens gefunden