Kann eine Dienstanweisung teile des Arbeitsvertrags außer Kraft setzen?

2 Antworten

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber:

Meines Erachtens ist eine Dienstanweisung keine Ergänzung/Änderung des Arbeitsvertrages. Selbst mit Deiner Unterschrift gilt das im Arbeitsvertrag vereinbarte. 

Durch deine Unterschrift bestätigst du doch nicht die DA sondern hast sie damit zur Kenntnis genommen.

Will der AG andere als vereinbarte Vertragsbedingungen muß er eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag schreiben. Will er sie gegen deinen Willen durchsetzen wird er eine Änderungskündigung schreiben müssen.

Ein Arbeitsvertrag ist ein beidseitiges Abkommen und kann nicht durch eine Dienstanweisung ausser Kraft gesetzt werden. Für eine Aenderung braucht es eine Aenderungskündigung. Du musst aber sicher sein, ob die Dienstanweisung wirklich in Widerspruch zum Arbeitsvertrag oder zum Gesamtarbeitsvertrag (Mantel-Tarif-Vertrag) ist. Die Verweigerung der Unterschrift darf normalerweise kein Kündigungsgrund sein. Wenigstens muss der Arbeitgeber die verlangte Aenderung gehörig begründen (nicht mit allgemeinen Sprüche, wie Wirtschaftslage usw.)