Kälteriss im Fenster während meiner Abwesenheit
Hi @ all!
Mir ist letztens in meine Abwesenheit das Fenster gerissen.
Ich kam heim und da war das Fenster bereits beschädigt. Da ich im vierten Stock wohne und keine von aussen auf das Balkonfenster zugreifen kann, kann es nur die Aussentemperatur sein. Das dumme an der Geschichte ist, das ich während dem Vorfall nicht in meinem Appartement war. Ich kam nach hause und der Riss war bereits da.
Es muss irgendwann zwischen Sonntag u Dienstag passiert sein.
Der Vermieter glaubt mir nicht und die Hausverwaltung sagt das Sie das Appartement an den Vermieter verkauft haben und der sich darum kümmern soll. Versichter bin ich dummerweise ebenfalls nicht.
Hat einer eine Idee wie ich aus der Sache rauskomme ohne das Fenster, dass ich nicht beschädigt habe, selber zahlen zu müssen???
Danke!!!
3 Antworten
Der Mieter muss es zahlen! Wen du ihm aber nicht beweisen kannst das es nicht du warst musst zu es zahlen!
Naja, da gibts Firmen die verkaufen Glas günstig, oder was aber sehr speziell wäre du nimmst einen Anwalt was aber Teurer wäre als ein neues Fenster. Am besten suchst du mal schon eine billige Glas Firma :/ Tut mir leid!
das is übel....kann ich da nirgends hingehen? der Vermieter meinte das es kein Riss von kälte sein kann....die Anzeichen stehen allerdings dafür...der Riss verhält sich auch wie ein typischer Riss der aus Spannungen entstanden ist.
Der Vermieter ist für den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache verantwortlich. Er muss das Fenster reparieren lassen und hat auch die Kosten der Reparatur zu tragen. Er könnte Dich nur dann auf Schadenersatz in Anspruch nehmen, wenn Du den Schaden schuldhaft verursacht hättest. Den Beweis für Dein Verschulden hätte allerdings der Anspruchsteller - also Dein Vermieter - zu führen. Keinesfalls musst Du etwa Deine "Unschuld" beweisen.
Es sei Dir hier für künftige Fälle der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung angeraten, denn diese würde im Falle einer Schadenersatzforderung die Ansprüche prüfen, berechtigte Ansprüche befriedigen und unberechtigte Ansprüche in Deinem Namen abwehren. Allerdings sind Glasbruchschäden an der Mietsache von diesem Versicherungsschutz ausgenommen, da diese durch eine Glasbruchversicherung gedeckt werden können.
Der Vermieter glaubt mir nicht und die Hausverwaltung sagt das Sie das Appartement an den Vermieter verkauft haben und der sich darum kümmern soll. *Versichert bin ich dummerweise ebenfalls nicht.