Jugendsozialarbeit an Schulen

2 Antworten

Rein begrifflich richtet sich Schulsozialarbeit an "Schule", d.h. an alle Beteiligten wie Schüler, Lehrer, andere Mitarbeiter und Eltern. Das Klima an der Schule soll verbessert werden, es soll Integrationsangebote geben, Eltern und Mitarbeiter sollen eingebunden werden usw.

Jugendsozialarbeit an Schulen richtet sich dagegen explizit an Jugendliche, so dass vom Begriff her weder Lehrer noch andere Mitarbeiter oder Eltern beteiligt werden.

In der Praxis hat diese theoretische Unterscheidung aber kaum eine Bedeutung, denn die meisten Schulsozialarbeiter arbeiten ebenfalls nur mit den Schülern. Es ist auch in beiden Angeboten möglich, dass Sozialarbeiter eine kleine "Allgemeine Sozialberatung" für die Eltern der Schüler anbieten, um größeren Problemen in der Schule vorzubeugen. Dazu kommt, dass Sozialarbeiter in beiden Arbeitsbereichen meistens beim Schulträger angestellt sind oder bei einem Träger, der im Auftrag des Schulträgers tätig wird, und in diesem Rahmen für eine oder mehrere Schulen fest zuständig sind.

Der Unterschied ist eher minimal und theoretisch. Viele Autoren verwenden beide Begriffe synonym, wie du selbst schon geschrieben hast. Ob du das überhaupt weiter unterscheiden solltest, kommt auf den Zusammenhang an. In einer Ausarbeitung fürs Studium kann das sinnvoll sein (wenn du denn Belege für die Unterscheidung findest). Wenn es um Unterhaltungen im beruflichen Alltag geht, kannst du das vernachlässigen.

Woidhexx 
Fragesteller
 02.05.2012, 06:50

Wow, sehr ausführliche und verständliche antwort. Bielen vielen dank! Auch dasses so schnell gegangen ist. Danke danke danke! :)

Liebe grüße Helena

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Hallo Helena, es gibt da (zumindest in Bayern) schon einen klare Unterschied: Schulsozialarbeit ist sozialpädagogische Arbeit mit allen Schülern im Auftrag der Schule (Schulsozialarbeiter sind i.d.R. von der Schule oder dem Sachaufwandsträger angestellt). Vorgesetzter ist der Rektor. Damit untersteht die Schulsozialarbeit dem Kultusministerium. Aufgaben sind Klassenprojekte und sozialpädagogische Betreung aller Schüler der Schule. Die Arbeit ist eher präventiv ausgerichtet. Jugendsozialarbeit an Schulen hat als Grundlage den §13 SGB VII, der explizit "benachteiligte" Jugendliche und Schüler mit besonderem Förderbedarf im Blick hat (also nicht alle Schüler). Die Arbeit ist eher reaktiv angelegt. Zielgruppen sind eben diese Schüler, deren Eltern, Lehrer und das gesamte soziale Umfeld. Ziel istes, den Schülern und deren Familien gezielt Hilfe anzubieten, um Benachteiligung zu beseitigen und besonderen Förderbedarf zu gewähren. Jugendsozialarbeit an Schule gilt als "Filiale des Jugendamtes in der Schule". Eine enge Vernetzung mit den sozialen Diensten des Jugendamtes und dessen Hilfeleistungen sind gegeben. Damit ist die Jugendsozialarbeit an Schulen fachlich beim Sozialministerium angesiedelt. Vorgesetzter ist ein Vertreter des Trägers (freie Träger, Gemeinden oder Landratsämter) der Stelle.