Jugendarbeitsschutzuntersuchung Gültigkeit?
Letztes Jahr Ende Oktober habe ich für mein FSJ eine Jugendschutzuntersuchung machen müssen, weil ich unter 18 war. Jetzt verlangt mein neuer Arbeitgeber für die Ausbilding auch eine, da ich immer noch nicht 18 bin. Meine Frage ist, ob die alte noch gültig ist, da sie noch nicht mal ein Jahr alt ist. Und ich eh Anfang Oktober 18 werde und dann keine mehr Brauche. Also kann ich einfach die alte nehmen, oder brauche ich da eine neue
2 Antworten
Du brauchst eine Neue. Der Arbeitgeber sichert sich so ab dass du zu dem Zeitpunkt wo du bei ihm anfangen kannst nicht schon irgendwas hattest.
Naja es ist ein neuer Arbeitgeber und dadurch darfst du einen neuen machen.